Unfallkasse mahnt: Haushaltshilfen anmelden
Frankfurt/Main/dpa. - Haushaltshilfen müssen bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Darauf hat die Unfallkasse Hessen (UKH) in Frankfurt hingewiesen.
«Auch Privatleute, die nur zeitweise eine Unterstützung im Haushalt benötigen, sind dem Gesetz nach Arbeitgeber - und damit für die Unfallversicherung ihrer Hilfe zuständig», heißt es in der Mitteilung. Eine solche Hilfe kann bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn in einem Haushalt mit Kindern ein Elternteil krank ist und der andere arbeiten muss, wie die Techniker Krankenkasse mitteilte.
«Beim Gardinenaufhängen von der Leiter gestürzt, im dunklen Keller über den Wäschekorb gefallen, mit heißem Wasser die Hand verbrüht - es gibt viele Beispiele für Unfälle von Haushaltshilfen, ob sie nun einen Tag oder zehn Jahre tätig sind», mahnt UKH-Geschäftsführer Bernd Fuhrländer. Deshalb lohne sich auch die Anmeldung einer nur kurzfristig engagierten Hilfe.
Entscheidend für die Anmeldung ist der monatliche Verdienst der Hilfe: Liegt er insgesamt unter 400 Euro, ist die Minijobzentrale zuständig, «minijobzentrale.de», Telefon: 0180/200 504. Liegt er darüber, ist der zuständige Unfallversicherungsträger die richtige Adresse; E-Mail: [email protected], Telefon: 069/29 972 440.
Minijobzentrale: www.minijobzentrale.de