Tipps für den Ferienjob Tipps für den Ferienjob: Worauf junge Beschäftigte achten sollten

Halle (Saale) - Viele Schüler nutzen die Ferienzeit, um sich ein wenig Geld dazu zu verdienen. Dabei gilt es jedoch einige wichtige Tipps zu beachten. Die Experten von Gehalt.de geben hilfreiche Hinweise für die Ferienarbeit und zeigen, worauf man bei der Jobauswahl achten sollte und welcher Lohn jungen Beschäftigten zusteht.
Auf den Mehrwert achten
Zwar ist das entscheidende Kriterium der Stundenlohn, doch der Ferienjob ist immer auch ein erster Einblick in das Berufsleben. Schülerinnen und Schüler sollten auch die Arbeit in den Ferien als Berufsorientierung verstehen und sich bereits im Vorfeld Gedanken über die Branche machen. Denn nicht selten werden Ferienjobber bei guter Mitarbeit von ihrem Arbeitgeber gefragt, ob sie nicht auch eine Ausbildung in ihrem Unternehmen machen wollen.
Volljährige haben Anspruch auf Mindestlohn
Volljährige Ferienjobber haben nach dem aktuellen Gesetz zur Regelung des Mindestlohns einen Anspruch auf eine Stundenentlohnung von 8,50 Euro. Dies gilt auch, wenn ein Ferienjob auf geringfügiger Basis und damit als 450-Euro-Tätigkeit ausgeübt wird. Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf die Monatsarbeitszeit 52 Stunden jedoch nicht überschreiten.
Nicht mehr als acht Stunden pro Tag
Der reguläre Arbeitszeitraum am Tag liegt zwischen 6 Uhr und 20 Uhr. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, dürfen beispielsweise in Gaststätten bis 22 Uhr und in Schichtbetrieben bis 23 Uhr tätig sein. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz haben die jungen Beschäftigten ein Anrecht auf mindestens 30 Minuten Pause, wenn sie zwischen viereinhalb und sechs Stunden pro Tag arbeiten. Bei mehr als sechs Stunden steigt die Ruhezeit jedoch auf 60 Minuten an.
Wer darf arbeiten?
Laut Jugendschutzgesetz müssen Kinder mindestens 13 Jahre alt sein, um mit der Zustimmung der Eltern maximal drei Stunden am Tag in der Landwirtschaft oder im Privathaushalt zu helfen. Die Arbeit muss leicht sein und zwischen 8 Uhr und 18 Uhr
abgeleistet werden. Zu den klassischen Jobs für junge Schülerinnen und Schüler zählen Gartenarbeit, Babysitten oder Zeitungszustellung. Im Alter von 15 bis 17 Jahren zählen junge Menschen als Jugendliche. Sie haben deutlich weniger Einschränkungen, doch die Arbeitszeit ist auf vier Wochen im Jahr begrenzt. Denn schulpflichtige Kinder sollen sich in den Schulferien vor allem erholen.
Arbeitsvertrag unterzeichnen
Da ein Ferienjob als Beschäftigungsverhältnis gilt, sollten Schüler auch einen entsprechenden Arbeitsvertrag unterzeichnet. Schüler können hier die Hilfe von Eltern oder vertrauten Erwachsenen in Anspruch nehmen. In diesem Vertag ist genau dokumentiert, welche Aufgaben zu erledigen sind und wie die Tages- und Wochenarbeitszeit eingeteilt ist. Natürlich wird auch der vereinbarte Lohn schriftlich festgehalten und bestätigt. Werden die meist im Kleingedruckten formulierten Leistungen nicht erfüllt, gehen Ferienjobber leer aus. Jeder Vertrag sollte deshalb bis ins Detail gelesen werden.
Jobs in der Region finden Sie unter: www.mz-jobs.de. (mz)