Tipps der Verbraucherzentrale Tipps der Verbraucherzentrale: Altersvorsorge - hier gibt es Geld vom Staat

Auch wenn aktuell niedrige Zinsen locken: Anleger sollten bei ihrer Altersvorsorge nicht ausschließlich auf Immobilien setzen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Vielmehr sollte der Vermögensaufbau auf mehreren Säulen stehen.
Deshalb ist es gut zu wissen, welche öffentlichen Mittel uns für die Altersvorsorge zustehen. Wer hat einen Anspruch auf die Unterstützung, und wie wird sie beantragt? Durchblick im Dickicht der staatlichen Leistungen und Hilfe bei der Überwindung bürokratischer Hürden bietet der Ratgeber „Mein Recht auf Geld vom Staat“ von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Der Staat fördert die Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch eine Geldzulage, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Daneben subventioniert er die private Altersvorsorge durch Zulagen und bzw. oder steuerliche Ersparnisse. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Riester-Förderung, die Rürup-Rente und die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge.
Wie viel Geld vom Staat steht mir für meine Altersvorsorge zu, und welche Möglichkeiten der staatlichen Förderung gibt es? Ein Überblick:
1. Arbeitnehmersparzulage
Viele Arbeitgeber zahlen an ihre Arbeitnehmer sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) zum privaten Vermögensaufbau. Azubis oder Berufstätige mit geringem Einkommen können auch bei VL des Arbeitgebers von einer staatlichen Förderung profitieren. Sie erhalten für Beiträge bis zu 470 Euro pro Jahr neun Prozent vom Staat. Das sind maximal rund 42 Euro für Ledige pro Jahr und etwa 85 Euro für Verheiratete.
„Mit 20 Prozent wird das Aktiensparen oder der Erwerb von Beteiligungen oder Belegschaftsaktien gefördert. Hier gilt ein Höchstbetrag von 400 Euro für Ledige bzw. 800 Euro für Verheiratete pro Jahr. Die Zulage beträgt dann höchstens 80 Euro (Ledige) bzw. 160 Euro (Verheiratete)“, erläutert der Ratgeber.
Voraussetzungen:
Der Sparplan hat eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit. Außerdem muss der Sparer die Einkommenshöchstgrenzen einhalten. Diese liegen bei Bausparverträgen beispielsweise bei 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro pro Jahr für Verheiratete. Beim Aktienfondssparen liegt die Grenze bei 20.000 bzw. 40.000 Euro.
2. Wohnungsbauprämie
Der Staat zahlt eine Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent beim Bausparen. Seit 2009 wird die Wohnungsbauprämie nur gezahlt, wenn das Kapital in eine sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung fließt. Ausnahme: „Für junge Sparer unter 25 Jahren entfällt diese
Zweckbindung. Sie dürfen bei Auszahlung nach sieben Jahren frei über das Guthaben verfügen.“
Voraussetzungen:
Wohnungsbauprämie kann laut Verbraucherzentrale beantragen, wer mindestens 16 Jahre alt ist, mindestens 50 Euro im Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlt und ein zu versteuerndes Einkommen hat, das 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) im Jahr nicht übersteigt.
Riester, Rürup und Co.: Weitere Tipps für die Altersvorsorge gibt es auf der nächsten Seite.
3. Riester-Rente
Riester-Sparen gehört für viele Bürger zu einem festen Bestandteil der Altersvorsorge. „Geriestert“ werden kann mit einem Banksparplan, einer konventionellen Rentenversicherung oder einem Fondssparplan. Und seit 2008 ist auch das selbst genutzte Wohneigentum in die Riester-Förderung einbezogen („Wohn-Riester“).
Jedes Jahr gibt es eine staatliche Zulage von 154 Euro. Wer Kinder hat, erhält zusätzlich pro Jahr bis zu 300 Euro pro Kind. Riestern können pflichtversicherte Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, geringfügig Beschäftigte (Minijobs mit einem Verdienst bis 450 Euro monatlich), wenn sie auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten und Rentenversicherungsbeiträge zahlen, Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II.
Doch viele Sparer schöpfen die Förderung nicht aus. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Manche Sparer versäumen es schlichtweg, sich rechtzeitig um die jährliche Zulage zu kümmern. Dabei kann sie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Für Sparer ist es sinnvoll, schon bei Vertragsabschluss einen Dauerzulagenantrag bei der Bank oder der Versicherung zu stellen.
Voraussetzungen:
Um die Förderung zu bekommen, muss der Sparer mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens inklusive der staatlichen Zulagen einzahlen. Einmal im Jahr sollte er deshalb kontrollieren, ob die Einzahlungen ausreichen. Bei der Berechnung der Beiträge können die Anbieter helfen. Wichtig: Wer ein Kind bekommt, arbeitslos wird oder eine Gehaltserhöhung erhält, muss solche Änderungen seinem Anbieter mitteilen.
Aufgepasst:
Ein Sockelbetrag von 5 Euro im Monat ist mindestens Pflicht. Um die volle Zulage zu erhalten, muss also ein Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich geleistet werden.
4. Rürup-Rente
„Die Rürup-Rente ist im Prinzip eine ganz normale private Rentenversicherung, bei der jedoch am Ende der Ansparphase ausschließlich die Umwandlung in lebenslange regelmäßige Rentenzahlungen möglich ist“, erklären die Verbraucherschützer im Ratgeber. Gefördert werden Banksparen, Fondssparen und Versicherungen.
Voraussetzungen:
Entwickelt wurde die Rürup-Rente vor allem für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine – staatlich geförderte – Altersvorsorge aufbauen möchten. Für Sparer mit niedrigem Einkommen ist diese Förderung wenig geeignet.
5. Betriebliche Altersvorsorge
Die geförderte betriebliche Altersvorsorge kann anstelle einer Lohnerhöhung sinnvoll sein, wie die Zeitschrift „Finanztest“ schreibt. Bis zu 2904 Euro ihres Lohns dürfen Angestellte derzeit pro Jahr über die Firma zum Beispiel in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds investieren, ohne dass dafür Sozialabgaben oder Steuern anfallen.
Aufgepasst:
„Arbeitnehmer können sich nicht aussuchen, welche Anlageform für ihre Gehaltsumwandlung verwendet werden soll. Sie sind auf das Produkt angewiesen, das der Arbeitgeber anbietet“, heißt es im Ratgeber.
Der kompakte Ratgeber gibt nicht nur Tipps für die Altersvorsorge, er verschafft darüber hinaus einen Überblick über alle Leistungen der Sozialträger. Auch informiert das Buch über mögliche Ansprüche – etwa auf Mutterschafts- und Elterngeld, BAföG oder staatliche Hilfen in Notlagen. Zudem erfahren Verbraucher, in welchen Fällen Arbeitslosen-, Übergangs- oder Insolvenzgeld gezahlt wird, und wann nach Unfällen und bei Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Verlust der Erwerbsfähigkeit ein Recht auf finanzielle Unterstützung besteht.
(mit dpa-Material)
Hier kann man den Ratgeber bestellen:
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: [email protected], Fax: 0211/3809-235. Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.

