Till Hedrich verlässt Hasseröder Till Hedrich verlässt Hasseröder: Brauerei-Chef muss nach Alkoholfahrt gehen

Halle (Saale) - Er war der Hoffnungsträger von Hasseröder und wollte den Wernigeröder Bierhersteller wieder in die Spitzengruppe des deutschen Marktes führen. Doch nach nicht einmal einem halben Jahr im Amt musste Till Hedrich Anfang der Woche seinen Posten als Deutschlandchef von Ab Inbev räumen. Zu dem weltgrößten Brauereikonzern gehört neben Marken wie Beck´s oder Franziskaner auch Hasseröder. Grund für Hedrichs Abgang waren jedoch nicht die zuletzt schlechten Geschäftszahlen beim Harzer Bierproduzenten, sondern ein Auffahrunfall unter Alkoholeinfluss.
Am 30. April gegen Mitternacht prallte der Brauerei-Manager mit seinem Audi auf der A 95 südlich von München in einen VW Passat. Dessen drei Insassen wurden verletzt und kamen in ein Krankenhaus. Der Sachschaden beträgt laut Polizei 72 000 Euro. Ein Alkoholtest habe zudem einen Wert von über ein Promille ergeben. Hedrich selbst gab mittlerweile zu, „unter erheblichen Alkoholeinfluss“ gestanden zu haben.
Hedrich war nicht mehr tragbar
Für den Brauerei-Riesen war Hedrich als Deutschlandchef nicht mehr tragbar. Intern gebe es eine Null-Toleranz-Politik beim Thema Trunkenheit am Steuer: „Alkohol ist kein Getränk, was vor dem Führen eines Fahrzeugs einen Platz hat“, teilte der Konzern mit und betonte auch, dass die eigenen Leitlinien „berufliche Konsequenzen für den Fall einer Nichtbeachtung“ vorsehen.
Dass eine Kündigung auch arbeitsrechtlich gute Chancen hätte, bestätigt Fachanwalt Hendrik Engelmann gegenüber der MZ. Grundsätzlich müsse bei alkoholbedingten Entlassungen immer der Einzelfall betrachtet werden. „Bei dem Brauereimanager kommen jedoch gleich mehrere Sachen zusammen“, so der Jurist. Zum einen habe er durch die Verletzung der VW-Insassen mindestens eine strafrechtlich relevante Tat begangen. „Zu klären wäre noch, ob er über 1,1 Promille hatte - dann wäre das nämlich eine weitere Straftat, die einen Rausschmiss rechtfertigen könnte“, sagt Engelmann.
Außerdem würde für einen Geschäftsführer wie Hedrich der vorgeschriebene Kündigungsschutz nicht gelten. „Er ist als Deutschlandchef kein Arbeitnehmer, sondern gesetzlicher Vertreter des Konzerns“, erklärt Engelmann. Sein Arbeitsverhältnis werde deswegen in einem Dienstvertrag geregelt. „Und dort stehen dann oft Klauseln drin, die die Verfahrensweise bei einem Fehlverhalten regeln“, sagt der Arbeitsrechtler. Eine Kündigung könne daher auch ausgesprochen werden, um beispielsweise das Unternehmen vor einem Image-Schaden zu schützen.
Vorbildfunktion verletzt
Entsprechend betonte Ab Inbev, dass Hedrich seine Vorbildfunktion verletzt habe. Wenn es um Alkoholmissbrauch geht, ist die Brauereibranche seit Jahren sehr auf ihre Außenwirkung bedacht. Hedrich selber sagte noch im April in einem Handelsblatt-Interview, dass man das Thema „proaktiv angehen“ wolle. Hintergrund ist, dass die Brauer ein Werbeverbot fürchten. Das gibt es zum Beispiel schon für die Tabakindustrie, die in Deutschland nur stark reglementiert auf sich aufmerksam machen darf.
„Unsere Unternehmen wollen beim Thema Alkoholmissbrauch Verantwortung übernehmen“, sagt folglich auch Marc-Oliver Huhnholz vom Brauer-Bund. Der Lobby-Verband betreibe unter der Dachmarke „Bier bewusst genießen“ mehrere Kampagnen. Seit Anfang der 90er Jahre läuft bereits das Fahrsicherheitsprogramm „Don’t drink and drive“.
Auch Ab Inbev selber hat in Deutschland 2008 die „Geklärt, wer fährt“-Kampagne gestartet. Nach eigenen Angaben wurden dafür schon 3 000 Fahranfänger gewonnen, die Gleichaltrige von null Promille am Steuer überzeugen sollen. Zumindest für diese Botschaft wäre Till Hedrich nun kein guter Vertreter mehr gewesen. (mz)