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Steuern Riester-Rente Steuern Riester-Rente: Die größten Irrtümer bei der Altersvorsorge

21.11.2014, 14:42
Viele langjährig Versicherte können seit Sommer 2014 früher in Rente gehen - ohne Abschläge. Die Möglichkeit wird rege genutzt. Doch nicht jeder kommt in den Genuss der Rente mit 63.
Viele langjährig Versicherte können seit Sommer 2014 früher in Rente gehen - ohne Abschläge. Die Möglichkeit wird rege genutzt. Doch nicht jeder kommt in den Genuss der Rente mit 63. imago/blickwinkel Lizenz

Die Renten wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig angehoben – trotzdem müssen wir damit rechnen, dass wir im Alter nicht genug haben, und rechtzeitig privat vorsorgen. Noch immer kursieren aber viele Irrtümer rund um die Rente. Wir erklären, was dahinter steckt.

1. Ich kann mit 63 in Rente gehen

Das stimmt nur teilweise. Zwar können Arbeitnehmer nun mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, wenn sie 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Von den 163.000 Anträgen, die bis Ende Oktober 2014 gestellt wurden, sind bisher rund 110.000 bearbeitet und fast ausnahmslos bewilligt worden. Allerdings wird die Altersgrenze stufenweise angehoben, so dass Personen ab dem Jahrgang 1964 erst mit dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können.

Nach wie vor gilt also: Wer abschlagsfrei in Rente gehen will, muss nicht nur eine bestimmte Wartezeit inklusive Beiträgen absolviert, sondern auch die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Wer vor 1947 geboren wurde, kann unverändert erst mit 65 Jahren in Rente gehen. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Wann Sie selbst ohne Abschläge in Rente gehen können, erfahren Sie in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

2. Meine Rente kommt automatisch aufs Konto

Das stimmt nicht: Sämtliche Leistungen aus der Rentenversicherung müssen beantragt werden – am besten mehrere Monate vor dem geplanten Rentenbeginn. Schließlich kann die Rentenversicherung nicht wissen, wann ein Versicherter in Rente gehen möchte.

Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen, damit notfalls die fehlenden Unterlagen und Nachweise ergänzt werden können.

3. Meine Rentenbeiträge werden angespart

Die Rentenkasse funktioniert nicht wie ein persönliches Bankkonto, auf dem sich unsere gezahlten Rentenbeiträge über die Jahre hinweg ansammeln. Stattdessen erwirbt jeder lediglich Ansprüche auf eine spätere Auszahlung – die sogenannten Rentenanwartschaften. Denn das gesetzliche Rentensystem ist umlagefinanziert.

Die heute eingezahlten Rentenbeiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der heutigen Renten eingezogen.

4. Als Rentner zahle ich gar keine Steuern

Falsch. Tatsächlich wird der zu versteuernde Anteil der gesetzlichen Rente seit 2005 vom Gesetzgeber schrittweise angehoben. Wer den jährlichen Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern fällig sind, überschreitet, muss den verbleibenden Rentenanteil versteuern. Verbraucher, die 2040 in Rente gehen, müssen sogar 100 Prozent ihrer Renteneinkünfte versteuern. Auch Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, bleiben in vielen Fällen steuerpflichtig in Deutschland.

Auch Rentner müssen also Steuern zahlen – die Höhe hängt auch vom Rentenbeginn ab. Oft lohnt sich eine Steuererklärung.

5. Mein gesetzliche Rente reicht schon aus

Noch immer glaubt fast die Hälfte der Deutschen (43 Prozent), dass die gesetzliche Rente im Alter ausreicht. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI). Dabei weist selbst die Bundesregierung seit der Rentenreform 2001 darauf hin, dass die gesetzliche Rente nicht mehr zur Finanzierung des Lebensstandarrds im Rentenalter ausreichen wird.

Selbst Durchschnittsverdiener müssen in den kommenden Jahrzehnten damit rechnen, nur noch eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten. Das zeigt eine Studie des „Instituts Arbeit und Qualifikation“ der Uni Duisburg-Essen. Danach muss ein Beschäftigter mit einem Durchschnittslohn von rund 2900 Euro beim Rentenbeginn 2015 schon 28,3 Jahre gearbeitet haben, um eine Rente in Höhe der „Grundsicherung im Alter“ zu bekommen. Sie liegt inklusive der Leistungen für Wohnung und Heizung derzeit im Schnitt bei 690 Euro pro Monat.

Wegen des sinkenden Rentenniveaus sind beim Rentenbeginn im Jahr 2030 laut „Bild“-Zeitung aber schon 31,6 Arbeitsjahre mit Durchschnittslohn nötig. Wer nur 80 Prozent vom Durchschnittslohn (rund 2300 Euro) verdient, müsste 2030 schon 39,5 Jahre für die Rente in Grundsicherungshöhe arbeiten. Bei einem Arbeitnehmer mit einem Einkommen in Höhe des halben Durchschnittslohns (1450 Euro) wären sogar 63,2 Arbeitsjahre für die Rente in Hartz IV-Höhe nötig.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie kompliziert die Betriebsrente wirklich ist, und wieso sich Altersvorsorge auch mit kleinen Beiträgen lohnt.

6. Mein Chef muss mir eine Betriebsrente aktiv anbieten

Das ist nicht ganz richtig. Zwar haben Arbeitnehmer seit 2002 einen Rechtsanspruch auf die sogenannte „Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge“ (bAV). Allerdings muss ein Arbeitgeber damit nicht proaktiv auf seine Mitarbeiter zugehen.

Fragen Sie selbst beim Chef nach, denn meistens lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge – etwa wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung teilweise beteiligt. Steuern und Sozialabgaben fallen erst im Ruhestand an.

7. Die betriebliche Altersversorge ist zu kompliziert für mich

Tatsächlich erscheint die betriebliche Vorsorge auf den ersten Blick komplex. Auf den zweiten Blick ist die Entgeltumwandlung jedoch ganz simpel: Der Arbeitgeber überweist einen Teil des Gehalts (Bruttolohn des Arbeitnehmers) unmittelbar in einen Vorsorgevertrag. Wohin genau das Geld fließt, entscheidet in der Regel der Arbeitgeber:

Bei dieser Form verpflichtet sich das Unternehmen direkt dem Arbeitnehmer eine bestimmte Versorgungsleistung zu zahlen. Hierbei werden in der Regel keine anderen Anbieter eingeschaltet. Vielmehr bilden die Unternehmen bei Direktzusagen häufig Rücklagen, um die Ansprüche zu finanzieren.

Eine andere Variante ist die Direktversicherung, bei der Arbeitgeber für die Beschäftigten Lebensversicherungsverträge abschließen. Diese Form wird oft von kleineren Unternehmen gewählt, um Verwaltungsaufwand zu sparen.

Diese selbstständigen Versorgungseinrichtungen, gewähren ihren Mitgliedern einen Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Pensionskassen können von einem Einzelunternehmen oder von mehreren Unternehmen gemeinschaftlich getragen werden. Die Leistungen können regelmäßig oder als Kapitalauszahlung erbracht werden.

Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen. Auch hier wird zur Erfüllung der Versorgungszusage also eine dritte Partei eingeschaltet. Der Arbeitgeber wird Trägerunternehmen der Unterstützungskasse und entrichtet hierfür Beiträge an sie. Als Leistungsformen sind Kapitalausschüttungen oder Rentenzahlungen möglich.

Diese Form der betrieblichen Altersversorgung wird erst seit 2002 angeboten. Ein wesentlicher Unterschied: Das Kapital darf auch zu einem größeren auch in Aktien angelegt werden. Mit Pensionsfonds können Arbeitnehmer daher in höherem Maß von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren. Die späteren Leistungen werden lebenslang oder als Einmalauszahlung erbracht.

8. Vorsorge mit kleinen Beträgen ist für mich zwecklos

Auch mit kleinen Beträgen kann die private Vorsorge langfristig sinnvoll sein. Das rechnet der BVI in einem Beispiel vor: „Wer in den letzten 30 Jahren monatlich in einen Aktienfonds-Sparplan mit Schwerpunkt auf deutsche Aktien investiert hat, erzielte eine jährliche Rendite von 6,8 Prozent. Am Ende der Laufzeit standen dem Sparer etwa 56.400 Euro zur Verfügung – und das bei nur 18.000 Euro Einzahlung.“

Auch die Riester-Rente eignet sich wegen der staatlichen Zulagen für weniger wohlhabende Menschen. Infrage kommen außerdem laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Fondsparpläne, Banksparpläne und die flexiblen Tagesgeldkonten.

Experten raten, in jedem Fall privat vorzusorgen. Das geht auch, wenn man nur wenig Geld zur Verfügung hat.

9. Ich bin Geringverdiener, Riester lohnt sich nicht

Gerade für Menschen mit einem relativ geringen Einkommen kann sich die Riester-Rente lohnen, denn diese Sparer profitieren besonders von den staatlichen Zuschüssen zur Rente.

Ein Beispiel: Eine Alleinerziehende mit zwei Kindern, die vor 2008 geboren wurden, arbeitet in Teilzeit und erhält ein Jahresgehalt von 15.000 Euro. Für die Höchstförderung müsste sie monatlich 50 Euro in die Riester-Rente einbringen. Tatsächlich zahlt sie selbst jedoch nur 6,33 Euro im Monat ein – der Rest kommt aus staatlichen Zuschüssen.

10. Das Rentenpaket hat keine negativen Folgen

Rente mit 63 und die Mütterrente: 63 Prozent der Deutschen sind einer BVI-Umfrage zufolge der Ansicht, dass das Rentenpaket ihre persönliche Rente im Alter nicht schmälert oder sogar erhöht. Tatsächlich ist das Rentenpaket die größte Leistungsausweitung der gesetzlichen Rente seit Jahrzehnten, und mit 160 Milliarden Euro Mehrausgaben bis 2030 eines der teuersten Vorhaben der Wahlperiode.

Finanziert wird das teure Rentenpaket von den Beitragszahlern, auch rechnet die Deutsche Rentenversicherung mit einem insgesamt niedrigeren Rentenniveau. (gs, mit Agenturmaterial)

Selbst Durchschnittsverdiener müssen in den kommenden Jahrzehnten damit rechnen, dass sie nur noch eine Rente in Höhe der Grundsicherung bekommen.
Selbst Durchschnittsverdiener müssen in den kommenden Jahrzehnten damit rechnen, dass sie nur noch eine Rente in Höhe der Grundsicherung bekommen.
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Eine betriebliche Altersvorsorge kann sich später für Beschäftigte lohnen: Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Lohns steuerfrei in den Spartopf.
Eine betriebliche Altersvorsorge kann sich später für Beschäftigte lohnen: Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Lohns steuerfrei in den Spartopf.
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Wann Sie ohne Abschläge in Rente gehen können, entnehmen Sie der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Wann Sie ohne Abschläge in Rente gehen können, entnehmen Sie der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
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