1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Wirtschaft
  6. >
  7. Steuererklärung: Steuererklärung: Geld zurück für Implantate?

Steuererklärung Steuererklärung: Geld zurück für Implantate?

Von Dorothea Reinert 26.03.2004, 15:00

Halle/MZ. - In Einzelfällen verlangt das Finanzamt, dass die medizinische Notwendigkeit der einzelnen Aufwendungen durch eine Bescheinigung des Arztes nachgewiesen wird. "Hat ein Versicherter jedoch beispielsweise beim Zahnarzt die Kosten für Krone, Brücke, Implantat privat abgerechnet, da die Krankenkasse diese Leistung nicht voll oder gar nicht übernimmt, kann er sie steuerlich geltend machen", erklärt Heike Belz.

Allerdings wird Steuerzahlern noch eine Eigenbelastung angerechnet. Das heißt, steuerpflichtige Versicherte müssen über die gesetzlichen Zuzahlungskosten hinaus noch einen bestimmten prozentualen Anteil der Kosten infolge Krankheit selbst tragen. Dieser Anteil hängt von der Höhe des Einkommens ab. Man nennt diesen Teil "zumutbare Belastung". Bei der Höhe der Berechnung der zumutbaren Belastung wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) ausgegangen (s. Tabelle). Zur Veranschaulichung einige Beispiele:

oVerheiratet, ein Kind, GdE 40 000 Euro; drei Prozent von 40 000 Euro sind 1 200 Euro. Kosten über diesen Betrag werden angerechnet.

oNicht verheiratet, zwei Kinder, GdE 40 000 Euro;drei Prozent von 40 000 sind 1 200 Euro. Kosten über diesen Betrag werden angerechnet.

oVerheiratet, drei Kinder, GdE 40 000 Euro;ein Prozent von 40 000 Euro sind 400 Euro. Kosten über diesen Betrag werden angerechnet.

oAlleinstehend, ein Kind, GdE 14 000 Euro;zwei Prozent von 14 000 Euro sind 280 Euro. Kosten über diesen Betrag werden angerechnet.

oUnverheiratet ohne Kind, GdE 48 000 Euro;sechs Prozent von 48 000 Euro sind 2 880 Euro. Kosten über diesen Betrag werden angerechnet.

oVerheiratet, ohne Kind, GdE 40 000 Euro; fünf Prozent von 48 000 Euro sind 2 400 Euro. Kosten darüber werden angerechnet.

oVerheiratet ohne Kind, GdE 35 000 Euro; fünf Prozent von 35 000 sind 1 750 Euro. Kosten über diesen Betrag werden angerechnet.

Durch die zumutbare Belastung kann nicht der voll gezahlte Betrag abgesetzt werden. Sollten aber in diesem Jahr viele Dinge gleichzeitig zusammentreffen - beispielsweise Medikamente und Hilfsmittel wie Brillen oder Prothesen -, sind diese dann laut der Steuerberaterin absetzbar. Tabletten beziehungsweise Heilmittel, die ohne Verordnung gekauft werden, sind Belz zufolge ebenfalls abzugsfähig, wenn der Steuerzahler unter einer langen chronischen Erkrankung leidet. Hier reiche meist ein Nachweis für das erste Jahr aus.

Rat der Steuerberaterin: Patienten sollten alle Zuzahlungsbelege und Quittungen im Zusammenhang mit Krankheitskosten für ihre Steuererklärung aufbewahren. So mancher könne sich dann im nächsten Jahr bei der Einkommenssteuererklärung einige Euro zurückholen.