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Sparkasse zieht den Kürzeren Sparkasse Stendal zieht den Kürzeren: Kündigung von Prämiensparverträgen unwirksam

Von Steffen Höhne 09.01.2018, 08:49
Das Markenzeichen der Sparkasse
Das Markenzeichen der Sparkasse dpa-Zentralbild

Halle/Stendal - Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt feiert es als einen Erfolg: Das Amtsgericht Stendal hat erstmals die Kündigung von sogenannten Prämiensparverträgen von Sparkassen-Kunden für unwirksam erklärt. Die Urteile in zwei von den Verbraucherschützern unterstützten Verfahren gegen die Kreissparkasse Stendal fielen bereits kurz vor Weihnachten und sind noch nicht rechtskräftig, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt am Montagnachmittag mit.

Sparkasse Stendal kündigt Vertrag für 2021

Laut dem Gericht waren die Kündigungen unwirksam, weil die Sparkasse Stendal die Kündigungen der Sparverträge der Kläger bereits im Dezember 2016 ausgesprochen hat, aber erst zu einem Kündigungstermin im Jahr 2018 beziehungsweise 2019. Laut Gericht wurde also zu früh gekündigt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale wurden sogar Verträge mit Termin 2021 gekündigt. In der Sache wurde vom Gericht allerdings keine Entscheidung gefällt.

Dass die Verbraucherschützer die Urteile dennoch als bedeutend ansehen, dürfte vor allem daran liegen, dass bereits seit 2015 mit Sparkassen in Sachsen-Anhalt juristische Auseinandersetzungen geführt werden - bisher ohne Ergebnis. Beim Prämiensparen legen die Kunden einmal eine feste Summe an und zahlen monatlich einen Betrag ein. Dafür erhalten sie Zinsen, die vergleichsweise niedrig sind.

Für ihre jährlichen Beiträge bekommen sie zusätzlich einen Bonus, der mit der Zeit steigt. Nach 15 Jahren kann dieser bei 50 Prozent liegen. Das heißt, werden 500 Euro im Jahr eingezahlt, muss das Institut 250 Euro an Bonus zahlen. Solche Verträge, die die höchste Prämienstaffel erreicht haben und nicht befristet sind, wurden nun von der Sparkasse Stendal und anderen Instituten gekündigt.

Die Verbraucherzentrale will das nicht hinnehmen. Sie verweist auf Werbeflyer, die mit „bis zu 25 Jahre Laufzeit“ werben. Die Sparkassen bewerten solche Werbebotschaften jedoch nicht als Vertragszusagen. Sie verweisen darauf, dass die Sparer die höchste Prämienstufe erreicht haben und es keine unbefristeten Sparmodelle gibt. Aufgrund der Niedrigzinsen werden solche langjährigen Prämiensparverträge für die Institute zum Verlustbringer.

Grundsatzurteil vom BGH

Die Sparkasse Anhalt-Bitterfeld hatte bereits Ende 2015 rund 2 200 Prämiensparverträge gekündigt. Laut Verbraucherschützern geschah dies teilweise schon vor Erreichen des höchsten Bonus. Dagegen hatten die Verbraucherschützer geklagt. Das Landgericht Dessau und das Oberlandesgericht Naumburg waren jedoch der Auffassung, dass nur die betroffenen Sparer selbst klagen dürfen. Nun liegt der Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der soll, so hoffen die Kläger, auch in der Sache entscheiden: Sind die Kündigungen der Sparkasse nun rechtens oder nicht. (mz)

Sparkassenlogo einer Filiale
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dpa