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Urteil des Bundesgerichtshof Warum Sparkassen und Banken ihren Kunden Geld schulden

Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshof müssen Sparkassen und Banken bestimmte Gebühren rückerstatten. Was Kunden jetzt wissen müssen.

Von Tim Müller Aktualisiert: 12.04.2024, 11:26
Wegen eines Urteil des Bundesgerichtshof können zahlreiche Kunden der Sparkasse und bestimmten Banken sich möglicherweise Gebühren erstatten lassen.
Wegen eines Urteil des Bundesgerichtshof können zahlreiche Kunden der Sparkasse und bestimmten Banken sich möglicherweise Gebühren erstatten lassen. Foto: Arne Bänsch/dpa

Berlin/DUR. In den vergangenen Jahren haben Banken und Sparkassen ihre Gebühren regelmäßig erhöht. Die Kunden wurden dabei oftmals nur mit lapidaren Hinweisen vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass damit jetzt Schluss ist. Aufgrund einer Klage winkt Millionen Betroffenen jetzt eine saftige Gebührenrückerstattung.

In der Regel muss man als Kunde bei der Sparkasse eine monatliche Kontoführungsgebühr zahlen. Hinzu kommen gelegentlich Gebühren für Überweisungen oder Kontoauszüge. Von Zeit zu Zeit haben die Sparkassen die einzelnen Gebühren erhöht, ohne die Kunden vorher umfassend aufzuklären und sich ihre Zustimmung einzuholen. Bereits 2021 hat der Bundesgerichtshof dieses Vorgehen als unrechtmäßig eingestuft. Dieses Urteil hat das Berliner Kammergericht nun bestätigt - mit möglicherweise weitreichenden Folgen.

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Was für Folgen hat das Gerichtsurteil für Banken und Sparkassen?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Sparkasse Berlin geklagt. Diese hatte seit 2016 mehrfach bestimmte Entgelte neu eingeführt oder erhöht. Dafür wurde die Zustimmung der Kunden aber nicht eingeholt, sondern stillschweigend vorausgesetzt. 

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Bis heute weigert sich die Sparkasse, diese Mehrbeträge zu erstatten. Richter des Berliner Kammergerichts haben nun entschieden, dass dies rechtswidrig sei. Aus diesem Grund haben die betroffenen Kunden Anspruch auf Rückzahlungen. Denn die Preiserhöhungen sind unwirksam. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für alle Sparkassen und ihre Kunden haben.

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Die Verbraucherschützer pochen sogar darauf, dass Kunden Ansprüche auf eine Erstattung für die Zeit vor 2018 haben. Dem ist das Gericht nicht gefolgt, weswegen derzeit eine Revision geprüft wird. Das Gericht hatte festgestellt, dass für Gebührenerhöhungen vor dem 1. Januar 2018 die Verjährung gilt. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, können Kunden das Geld zurückfordern.

Diese Banken und Sparkassen sind von dem Gerichtsurteil betroffen

Neben zahlreichen regionalen Sparkassen, Volksbanken und Landesbanken sind auch die Postbank, die Deutsche Bank, die ING Diba und die Commerzbank von dem Urteil betroffen. Diese haben ihre Gebühren teilweise im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis Dezember 2022 bis zu 65 Prozent erhöht. Dies betrifft nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch die Kosten für Überweisungen, SMS-Tan oder Kontoauszüge.

So können sich Kunden die Bankgebühren zurückholen

Mit der Hilfe eines Musterschreibens der Verbraucherzentrale können die Kunden sich ihre Bankgebühren zurückholen. Wie Focus Online berichtet, sollten Kunden bereits jetzt die Kontoauszüge der vergangenen Jahre heraussuchen. 

Laut Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart gelte das Preisverzeichnis, das bei Konteröffnung wirksam war. Welches das war, müssten Kunden selbst herausfinden.