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Ruhestand Ruhestand: Ein Zubrot zur Rente

Von BERRIT GRÄBER 09.10.2011, 20:40

Halle (Saale)/MZ. - Immer mehr Senioren jobben. Etwa als Pförtner, Touristenführer, Garderobiere oder Zeitungsausträger. Viele der gut 20 Millionen Rentner müssten dazuverdienen, weil sie angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten finanziell nicht mehr über die Runden kommen, sagt die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher. Andere fühlen sich noch fit und möchten wenigstens in Teilzeit weiterarbeiten.

Bevor sie einen Nebenjob annehmen, sollten sich Rentner aber immer über Verdienstgrenzen und die Steuer schlaumachen. Sonst bleibt vom Zubrot womöglich kaum mehr was übrig. "Viele informieren sich nicht und müssen Geld zurückzahlen", mahnt Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung zur Vorsicht.

Unwissenheit schützt aber nicht vor finanziellem Schaden. Aufpassen sollten vor allem Altersrentner unter 65 Jahren. Für sie gelten nach wie vor strenge Höchstverdienstgrenzen.

Eigentlich war für dieses Jahr geplant, dass Frührentner endlich so viel dazuverdienen dürfen, dass sie maximal das letzte Bruttogehalt erreichen. Diese Änderung sei jedoch noch nicht Gesetz, sagt Thiemann. Erst ab dem Alter von derzeit 65 dürfen Ruheständler unbegrenzt dazuverdienen, so viel sie können oder wollen. Das Zubrot - ob als Mini-Job oder sozialversicherungspflichtiges Einkommen - schmälert dann nicht die Höhe der eigenen Rente.

Die Nebenbeschäftigung muss nicht dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Allerdings heißt es auf jeden Fall, an den Fiskus zu denken, sagt Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Was obendrauf verdient wird, muss in der Regel versteuert werden.

Wer vor Erreichen der Altersgrenze von 65 voll in Rente geht, darf monatlich nicht mehr als 400 Euro brutto im Nebenjob verdienen. Jeder Euro drüber wirkt sich "rentenschädlich" aus, wie es im Amtsdeutsch heißt. Wer beispielsweise nur 20 Euro mehr verdient als erlaubt, muss eine pauschale Kürzung in Kauf nehmen, mindestens um ein Drittel. Die Vollrente werde dann nur noch als Teilrente ausgezahlt, betont Expertin Thiemann. Aus einem Rentenbetrag von 1 200 Euro kann so schnell nur noch eine Zwei-Drittel-Rente von 800 Euro werden. Oder eine halbe Rente oder ein Ein-Drittel-Betrag - je nach Zusatzverdienst. Bei lukrativem Zubrot kann die Rente schlimmstenfalls ganz gestrichen werden.

Wer einen Nebenverdienst an Land zieht, der regelmäßig über dem Zuverdienst-Limit liegt, sollte sich von einem Rentenberater berechnen lassen, ob das Einhalten der Höchstgrenze unterm Strich nicht doch günstiger käme, empfiehlt Rentenexpertin Thiemann.

Senioren, die wieder unter die 400-Euro-Grenze wollen, weil sich das bisschen Extra-Geld als Bumerang erweist, müssen aktiv werden und innerhalb von drei Kalendermonaten einen Antrag stellen.

Bei einer Teilrente müssen die Hinzuverdienstgrenzen immer individuell berechnet werden. Zweimal im Jahr darf der Nebenverdienst überschritten werden, maximal gedoppelt bis zu jeweils 800 Euro. Damit können Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abgedeckt werden. Wer die Grenze einhält, muss keine Rentenabzüge fürchten.

Auch Frührentner unter 65, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben mussten und eine Erwerbsminderungsrente bekommen, dürfen dazuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung darf das Zubrot allerdings auch nicht über 400 Euro liegen.

Bei teilweiser Minderung gibt es persönliche Limits. Sie richten sich nach dem Einkommen der letzten drei Jahre vor der Rente und sind im Rentenbescheid ausgewiesen. Wird eine individuelle Höchstgrenze überschritten, kann die Rente bis auf ein Viertel des Vollbetrags gekürzt werden. Schlimmstenfalls wird sie komplett gestrichen. Denn dann bewies der Rentner, dass er doch noch arbeiten kann.

Die Regelungen sind in diesem Bereich recht komplex. Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommt, kann beispielsweise in der Regel nur noch weniger als sechs, aber mindestens drei Stunden täglich arbeiten. Betroffene sollten sich am besten bis auf den Cent vorrechnen lassen, wie viel sie dazuverdienen dürfen, raten die Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Unter der kostenlosen Hotline

0800-1000 4800 bietet die Deutsche Rentenversicherung telefonischen Rat.

Die Deutsche Rentenversicherung hat im Internet viele Antworten auf immer wiederkehrende Fragen zusammengestellt. Hier gibt es weitere Informationen und auch Adressen der bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberater:

www.deutsche-rentenversicherung.de