Riester Rente Riester Rente: Wenn der Staat meine Zulagen zurückbucht

Eigentlich ist der Ablauf für Riester-Sparer einfach. Sie beauftragen ihren Anbieter, dass dieser einmal pro Jahr für sie die staatliche Zulage von maximal 154 Euro beantragt, plus eventuelle Kinderzulagen. Dann wird das Geld aufs Riester-Konto überwiesen.
Vorausgesetzt natürlich, die Sparer haben ihren Pflichtanteil eingezahlt und ihre Daten korrekt angegeben. Machen die Sparer Fehler, kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Förderung wieder einziehen. Aber nicht immer liegt das Problem bei den Verbrauchern. Gegen ungerechte Einbußen sollten sie sich so schnell wie möglich wehren.
Zunächst einmal ist wichtig zu wissen: Sparer haben ein Jahr Zeit, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben. „Das gilt ab dem Tag, an dem ich die Jahresbescheinigung von meinem Anbieter erhalte“, erklärt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. „Deswegen ist es auch so wichtig, dass ich den Bescheid jedes Jahr prüfe.“
Der Kunde erfahre die Rückbuchung in der Regel tatsächlich erst, wenn er die Jahresbescheinigung im Briefkasten habe, bestätigt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Das liege daran, dass die ZfA direkt beim Anbieter zurückbuche. „Man sollte den Bescheid nicht lange liegen lassen - nicht, dass er in Vergessenheit gerät.“ Die ZfA dagegen hat vier Jahre Zeit, fälschlich ausgezahlte Zulagen zurückzubuchen.
Den Einspruch erhebt der Kunde direkt bei der Zulagenstelle über einen Festsetzungsantrag der Zulage. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben und mit einer Kopie der angezweifelten Jahresbescheinigung an den Riester-Anbieter geschickt werden. Dieser leitet das Schreiben mit einer Stellungnahme an die ZfA weiter.
„Die Prüfung kann ein paar Wochen dauern oder sogar ein bis zwei Jahre“, sagt Scherfling. Auch Schaarschmidt hat schon von Fällen gehört, bei denen die Bearbeitung lange gedauert hat. Wenn die ZfA auf ihrer Position beharre und eine Rückbuchung der staatlichen Zulage verweigere, könne der Sparer innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen, erklärt Scherfling. „Der letzte Schritt ist dann die Klage vor Gericht.“
Grundsätzlich habe sie bisher nur von wenigen Fällen gehört, in denen die Zulagenstelle Gelder zurückgebucht habe, sagt Edda Costelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. In der Regel habe der Sparer selbst einen Fehler gemacht. „Ein Grund für die Zurückzahlung der Zulage könnte sein, dass die Eigenleistung zu niedrig war.“ Schließlich muss ein Sparer vier Prozent seines Jahreseinkommens einzahlen, um förderberechtigt zu sein. Sie rät, als erstes beim Vertragspartner nach einer Begründung zu fragen und dies gegebenenfalls von einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt überprüfen zu lassen.
Der Anspruch auf Zulage könne schon an Kleinigkeiten scheitern, sagt Scherfling. „Man zieht um und teilt dem Anbieter nicht mit, dass es eine neue Nummer bei der Familienkasse gibt.“ Wenn sie Kinder bekämen, hätten die Riester-Sparer Anspruch auf weitere Fördergelder. Die erhielten sie aber nur, wenn sie die Geburt der Kinder rechtzeitig meldeten, so Scherfling.
Die Zulagen sind der Dreh- und Angelpunkt der Riester-Rente. Im Jahr 2010 wurde an 10,2 Millionen Riester-Sparer staatliche Zulagen in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro ausgezahlt - ein Höchststand, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund kürzlich feststellte. Doch viele Riester-Sparer bekommen nicht die vollen Zulagen, weil sie nicht die geforderte Eigenleistung bringen wollen - oder können.
Sind die Kinder erwachsen geworden und die Eltern erhalten für sie kein Kindergeld mehr, entfällt auch die Berechtigung für die Riesterförderung. Hier könne ein möglicher Grund für eine zulässige Rückbuchung durch die ZfA liegen, meint Schaarschmidt. Manche Eltern würden vergessen, ihrem Anbieter diese Änderung rechtzeitig mitzuteilen.
Beiträge bis zum 31. Dezember einzahlen
„Ein weiterer Grund kann sein, dass der Sparer aus dem Förderkreis hinausfällt“, sagt Schaarschmidt. Die Zulagen erhalte nur, wer verpflichtet sei, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen sowie Beamte und Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld. Wer nicht mehr pflichtversichert sei, müsse das dem Anbieter mitteilen.
Stellt der Sparer übrigens fest, dass er für das Vorjahr zu geringe Beiträge gezahlt hat, kann er nicht mehr nachzahlen. Wer sichergehen wolle, dass er die volle Förderung für 2014 erhalte, müsse bis zum 31. Dezember dieses Jahres vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens eingezahlt haben, erklärt Scherfling. Grundlage sei dabei das Bruttogehalt des Vorjahres - also das von 2013. (dpa)
Riester-Sparer bekommen eine Grundzulage von 154 Euro sowie 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind. Für ältere Kinder gibt es eine Zulage von 185 Euro. Die Kinderzulage gibt es, solange Eltern Kindergeld für ihren Sprössling erhalten.
In ganzer Höhe gibt es die Zulagen nur, wenn die Riester-Sparer vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens ansparen, wobei dann schon die einzelnen Zulagen mit eingerechnet werden. Wer weniger spart, bekommt auch die Zulagen nur anteilig.
Ein Blick in den Sozialversicherungsnachweis oder die Gehaltsabrechnung des Monats Dezember gibt Aufschluss über das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen. Entscheidend ist immer der Verdienst des Vorjahres. Beispiel: Wer im zurückliegenden Jahr 42.000 Euro im Jahr verdient hat, muss vier Prozent davon, also 1680 Euro, in den Riester-Vertrag fließen lassen, rechnet die Stiftung Warentest vor. Davon werde aber die Grundzulage von 154 Euro abgezogen, so dass letztlich nur 1526 Euro eingezahlt werden müssten. Bleiben im Monat rund 127 Euro fürs Riestern.
Wer einen Ehepartner hat, der über den Riestersparer mittelbar förderberechtigt ist und mindestens den jährlichen Sockelbetrag von 60 Euro in seinen Riester-Vertrag einzahlt, kann der Rechnung zufolge den Mindestbeitrag um weitere 154 Euro verringern. Kommen zwei Kinder hinzu, verringert sich der Mindesteigenbeitrag weiter. So zahle eine vierköpfige Familie in diesem Modellbeispiel 832 Euro im Jahr - und bekomme 908 Euro an Zulagen hinzu.
Riester-Sparer können sich zwei Jahre Zeit lassen, die Zulagen zu beantragen. Allerdings: Je früher der Antrag gestellt wird, desto früher fließt die Zulage in den Vertrag und desto mehr Zinsen gibt es. Ende dieses Jahres läuft die Frist für die Zulagen für 2012 ab. Ein Dauerzulagenantrag macht jährliche Anträge überflüssig.
Erfüllen Sparer die Bedingungen für eine staatliche Riester-Förderung nicht mehr, geht der zu Unrecht gezahlte Zuschuss an den Bund zurück. Bis zu vier Jahre rückwirkend darf die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ihre Zahlungen stornieren.
