Pflegereform Pflegereform: Deshalb könnten Pflegebedürftige ihren Heimplatz verlieren

Berlin - Die Pflegereform, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt, soll Verbesserungen für Millionen Menschen bringen. An die Stelle der drei Pflegestufen treten fünf Pflegegrade, die künftig die unterschiedlichen Pflegebedarfe besser abbilden und damit zielgenauere Leistungen ermöglichen sollen. Außerdem wird der Pflegbegriff neu gefasst: Er orientiert sich künftig nicht mehr in erster Linie an körperlichen Gebrechen, sondern an den Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltags. Damit erhalten erstmals auch demente Personen in vollem Umfang Leitungen aus der Pflegeversicherung. All diesen Veränderungen fügte die Bundesregierung das Versprechen bei, dass niemand durch die Umstellungen schlechter gestellt werde solle als bisher.
Für einige zehntausend Senioren, die ohne Pflegestufe in Pflegeheimen leben, trifft das allerdings nicht zu. Sofern sie das Heim nicht zur Gänze selbst bezahlen können, erhalten sie bisher von den kommunalen Sozialämtern einen Zuschuss: die so genannte Hilfe zur Pflege. Sie kann nach Angaben des Pflegeverbands bpa monatlich 1000 Euro und mehr betragen. Vom 1. Januar an dürften die meisten dieser Pflegeheimbewohner dem Pflegegrad 1 zugeordnet werden. Dann erhalten sie einen „Entlastungsbetrag“ von pauschal 125 Euro pro Monat. Dafür aber entfällt die Hilfe zur Pflege von den Sozialämtern gänzlich.
Viele könnten das Heim nicht mehr finanzieren
Folge: Viele könnten das Heim nicht mehr finanzieren und müssten sich eine andere Bleibe suchen. Bis zu zehn Prozent aller Pflegeheim-Bewohner und damit rund 80 000 Senioren könnten davon betroffen sein, sagt bpa-Sprecher Olaf Bentlage. Der Gesetzgeber sei gefordert, die Gesetzeslücke zu schließen und für den betroffenen Personenkreis die „Hilfe zur Pflege“ durch die Sozialämter zu gewährleisten.
Im Bundesgesundheitsministerium sieht man das ähnlich. Es müsse sichergestellt werden, dass tatsächlich niemand durch die Pflegreform schlechter gestellt werden als bisher, auch wenn die Leistungen für die in Frage stehenden Senioren gar nicht von Pflegeversicherung, sondern eben von den Sozialämtern kämen. Man habe das Problem bereits vor Monaten erkannt, sei aber nicht zuständig, heißt es. Da es sich um Sozialamtsleistungen handele, zeichne das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verantwortlich.
Der fehlende Federstrich
Dort wird betont, es gebe keine Gesetzeslücke. Ziel sei es, Heimplatzverluste zu vermeiden. Dies sei auch nicht zu befürchten, da die betroffenen Personen „weitgehend insbesondere bei eingeschränkter Alltagskompetenz mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden und somit einen Anspruch auf stationären Leistungen auch nach dem Recht der Hilfe zur Pflege haben“. Soweit Personen nur in Pflegegrad 1 eingestuft würden, gebe es den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Sofern dieser nicht ausreiche, kämen Leistungen nach anderen Vorschriften des SGB XII in Betracht. Jedenfalls sei die Zahl von 80 000 Senioren, denen der Verlust des Heimplatzes drohe, „völlig aus der Luft gegriffen“.
Das mag wohl sein. Wenn es aber tatsächlich so viel weniger sind, drängt sich eine Frage erst Recht auf: Warum garantiert das BMAS nicht einfach die bisherige Hilfe zur Pflege für die betroffenen Senioren? Ein Federstrich im Gesetz genügte.