Pflege zu Hause erhöht den Rentenanspruch
Berlin/dpa. - Wer Angehörige zu Hause pflegt, erhöht dadurch seinen Rentenanspruch. Die Beiträge des Pflegenden werden voll von der Pflegekasse oder von seiner privaten Versicherung übernommen.
Die Voraussetzung dafür sei, sich mindestens 14 Stunden pro Woche um einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung zu kümmern, erklärt Ulrich Theil, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Der Patient müsse dabei nicht zwingend ein Verwandter sein. Entscheidend sei dagegen, dass er Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung hat.
Die Versicherungspflicht beginnt jedoch nicht automatisch. Rentenversicherungs-Sprecherin Gabriele Chlopczik rät Betroffenen, so schnell wie möglich einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Denn dieser gelte nicht rückwirkend. Dem Brief sollte die eigene Versicherungsnummer und eine Kopie des Bescheids über die Pflegestufe des Patienten beiliegen. Von dieser Einstufung hängt auch die Höhe des zusätzlichen Rentenanspruchs ab.
So steht beispielsweise einer Frau, die 21 Stunden pro Woche ihre in die Pflegestufe II eingeordnete Mutter pflegt, der gleiche Rentenanspruch zu, als wenn sie 16 000 Euro im Jahr verdient hätte. Ihre spätere Rente erhöht sich den Angaben zufolge dadurch um 14 Euro pro Monat. Um ihren Anspruch nicht zu verlieren, dürfe Pflegende allerdings nebenbei nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten oder selbstständig tätig sein.
Deutsche Rentenversicherung Bund: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de