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Notöffnung im Preisvergleich Notöffnung im Preisvergleich: So viel darf ein seriöser Schlüsseldienst kosten

05.12.2017, 21:25
Wenn der Schlüsseldienst kommen muss, um die Tür zu öffnen, kann es teuer werden.
Wenn der Schlüsseldienst kommen muss, um die Tür zu öffnen, kann es teuer werden. Biel/Symbol

Halle (Saale) - Wenn die Wohnungstür ins Schloss fällt und der Schlüssel auf dem Küchentisch liegt, ist die Not groß. Dann  muss ein Schlüsseldienst her, der die Tür öffnet. Doch Beschwerden über unseriöse und überteuerte Schlüsselnotdienste sind beim Verbraucherschutz an der Tagesordnung.

Die Verbraucherzentralen haben deshalb bundesweit die Preise von Schlüsseldiensten verglichen und eine Liste mit Tipps zum richtigen Umgang erstellt. 

Der Marktcheck soll Verbrauchern helfen, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Preise in ihrem Bundesland angemessen sind, so die Mitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Demnach ist die Notfallöffnung einer Tür in Thüringen besonders günstig. Wie auch in Mecklenburg-Vorpommern lägen die Normalpreise werktags unter 60 Euro, teilten die Verbraucherschützer am Dienstag in Erfurt mit.

Auch in Sachsen-Anhalt liegt der errechnete Preis mit 64,78 Euro unter dem bundesweiten Durchschnitt. Im Mittel bewegten sich die Preise für eine einfache Türöffnung um 70 Euro, hieß es. 

Deutschlandweit wurden etwa 600 Schlüsseldienste befragt, die nach Bevölkerungszahl der jeweiligen Gebiete repräsentativ ausgewählt wurden. Gefragt wurde nach den Kosten einer an einem Werktag durchgeführten Öffnung einer Tür, die lediglich ins Schloss gefallenen ist. Die Leistung sollte tagsüber erbracht und inklusive Anfahrt aus der näheren Umgebung berechnet werden. 

Die Ergebnisse wurden pro Bundesland in einen Durchschnittspreis umgerechnet. Erheblich darüber oder darunter sollte ein seriöses Angebot eines Schlüsseldienstes nicht liegen

Sieben Tipps für den richtigen Umgang mit Schlüsseldiensten:

Bewahren Sie trotz der Notsituation einen kühlen Kopf. Vergleichen Sie vorab die Angebote und Preise der ortsansässigen Schlüsseldienste. Bedenken Sie, dass ein lokaler Notdienst kürzere Anfahrtszeiten hat als überregionale Unternehmen.

Erfragen Sie gleich beim ersten Anruf, von wo der Monteur kommen wird. Haben Sie einen Notdienst unter Ihrer örtlichen Vorwahl erreicht, so brauchen Sie auch nur die Kosten für An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen zu bezahlen. Darüber hinausgehende Beträge können Sie später von der Rechnung streichen. (vzsa.de)

Fragen Sie vor der Auftragsvergabe nach einem verbindlichen Komplettpreis für die Türöffnung. Vereinbaren Sie einen Festpreis, der bereits die Anfahrtskosten und eventuelle Zuschläge enthält. (vzsa.de)

Ist die Tür nur zugefallen oder ist sie abgeschlossen? Welche Art von Schloss ist betroffen – zum Beispiel ein Sicherheitsschloss? So kann der Notdienst genau kalkulieren. (vzsa.de)

Legen Sie in Ihrem Auftrag fest, dass nur die verschlossene Tür wieder geöffnet werden soll. Eine Auswechslung des ganzen Schlosses ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Führen Sie das Gespräch unter Zeugen. So können Sie getroffene Vereinbarungen im Nachhinein beweisen. (vzsa.de)

Schlüsseldienste dürfen Zuschläge nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten verlangen. "Sofortzuschläge", "Bereitstellungszuschläge" und "Spezialwerkzeugkosten" sind laut Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.02.2006 (Az.: 31 C 63/98-44) nicht erlaubt. (vzsa.de)

Bevor Sie die Rechnung unterschreiben, sollten Sie die einzelnen Posten genau prüfen. Streichen Sie Passagen, die Sie nicht wünschen oder nicht vereinbart haben. Niemand kann Sie zwingen, nicht vereinbarte Regelungen zu akzeptieren. Sie können auch nur die Erteilung des Auftrags bestätigen.

Viele Firmen verlangen eine Barzahlung. Zahlen Sie nur, wenn eine detaillierte Rechnung vorliegt und diese der Vereinbarung entspricht.

Wenn Sie nicht genügend Bargeld zur Verfügung haben, bestehen Sie auf eine Zahlung per Rechnung. Fahren Sie nicht mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten! (vzsa.de)

Sollte der gerufene Handwerker Sie unter Druck setzen, etwa indem er droht, die Tür wieder zu verschließen, zögern Sie nicht, die Polizei über den Notruf 110 zu rufen. Nötigung ist strafbar! Bitten Sie um Hilfe aus der Nachbarschaft.

Es ist Ihr gutes Recht, jemanden aus Ihrer Wohnung oder von Ihrem Grundstück zu verweisen. Kommt der Notdienstmitarbeiter Ihrer Aufforderung nicht nach, können ihm strafrechtliche Konsequenzen drohen. Haben Sie den Verdacht, Opfer eines unseriösen Notdiensts geworden zu sein, dann scheuen Sie sich nicht, Ihre örtliche Polizei darüber zu informieren. Schildern Sie den Sachverhalt und erstatten Sie, wenn nötig, eine Anzeige. (vzsa.de)