Neuer Kinderbonus Neuer Kinderbonus: So bekommen Eltern die 150 Euro

Berlin - Familien mit Kindern leiden besonders unter der Corona-Pandemie. Die große Koalition will die negativen Folgen zumindest anteilig abmildern und Familien wie schon im vergangenen Jahr einen Kinderbonus auszahlen.
Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig 150 Euro betragen, wie die Spitzen von CDU/CSU und SPD am späten Mittwochabend nach dem Koalitionsausschuss im Kanzleramt mitteilten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was ist der Corona-Kinderbonus?
Beim Corona-Kinderbonus handelt es sich um eine Einmalzahlung für Familien. Diese wurde von der Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr schon einmal im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um Familien in der Corona-Pandemie zu entlasten. Die Koalition hat sich nun auf eine Neuauflage geeinigt. Vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen sollen profitieren.
Wie hoch ist der Kinderbonus, und wer bekommt ihn?
Im vergangenen Jahr lag der Zuschuss bei 300 Euro pro Kind. Bei der jetzt beschlossenen Neuauflage sollen 150 Euro je Kind ausgezahlt werden. Der Zuschlag ist an den Bezug des Kindergeldes gekoppelt. Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Befindet sich das Kind in der Ausbildung oder im Studium, wird das Kindergeld noch bis zum Alter von 25 gewährt.
Wann wird der Corona-Kinderbonus ausgezahlt?
Das ist noch nicht ganz klar. Laut SPD-Chefin Saskia Esken soll das Geld im Frühjahr fließen. „Das ist jetzt eine technische Frage. Bis vielleicht März, April müsste das möglich sein, das Geld auszuzahlen“, sagte Esken am Donnerstag im RTL/N-TV-„Frühstart“. Im vergangenen Jahr habe man es auch „innerhalb weniger Wochen oder Monate allerspätestens“ geschafft.
Wo und wie beantrage ich den Kinderbonus?
Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden, er wird automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt. Im vergangenen Jahr genügte es, wenn ein Kind mindestens einen Monat im Jahr Kindergeld bezog. Es ist wahrscheinlich, dass 2021 die gleiche Regel gilt. Für Neugeborene, für die bisher kein Kindergeld ausgezahlt wurde, genügt zur Auszahlung des Kinderbonus der Antrag auf Kindergeld.
Bekommen auch Hartz-IV-Empfänger den Kinderzuschuss?
Ja, denn der Zuschuss wird – anders als das Kindergeld selbst – nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Es fließt also der volle Betrag in die betroffenen Familien. Insgesamt wird der Zuschuss nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Bei Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss wird die Bonuszahlung nicht als Einkommen gewertet.
Auch kann der Kinderbonus grundsätzlich nicht gepfändet werden. Einzige Ausnahme ist die Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des betroffenen Kindes.
Bekommen auch Gut- oder Spitzenverdiener den vollen Kinderbonus?
Der Kinderbonus wird zunächst für alle Kinder, die Kindergeld bekommen, ausgezahlt – völlig unabhängig vom konkreten Einkommen der Eltern. Das Verfahren ist damit wie beim Kindergeld selbst. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe verrechnet das Finanzamt den Bonus aber später mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Dann kann es je nach Einkommen passieren, dass der Bonus am Ende gar nicht mehr Geld bringt.
Ein Rechenbeispiel: Ein verheiratetes Paar mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro bekommt im Jahr ein Kindergeld plus Bonus von 2748 Euro (zwölfmal 204 Euro plus 300 Euro). Bei der sogenannten „Günstigerprüfung“ errechnet das Finanzamt, was der steuerliche Kinderfreibetrag von derzeit 7812 Euro bringen würde. Das wäre in diesem Beispiel ein Steuervorteil von rund 2400 Euro. Das ist weniger als Kindergeld und Bonus zusammen. Damit bleibt alles so, wie es ist. Die Familie profitiert in voller Höhe von dem Bonus.
Anders sähe es aus, wenn die Familie ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro hätte. Dann würde der Steuervorteil etwa 2900 Euro betragen. Das ist mehr als Kindergeld plus Bonus (2748 Euro). Das Finanzamt zieht dann bei der Berechnung der Einkommenssteuer Kindergeld und Bonus wieder ab und rechnet der Familie den Steuervorteil an. Diesen Steuervorteil hätte das Paar aber auch ohne Bonus bekommen. Das heißt im Klartext: Die Familie profitiert nicht extra von dem Zuschuss.
Ab welchem Verdienst profitiert man vom Kinderbonus nicht mehr?
Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes liegt die Schwelle, ab der eine Familie mit einem Kind nicht mehr vom Kinderbonus profitiert, bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 86.000 Euro. Bei zwei Kindern liegt diese Schwelle bei rund 90.000 Euro.
Je höher das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig, abhängig von Einkommenshöhe und Familienkonstellation. Acht von zehn anspruchsberechtigten Familien sollen voll profitieren – beispielsweise ein Elternpaar mit drei Kindern mit bis zu rund 67.800 Euro Jahreseinkommen. Bei höherem Einkommen bleibt weniger übrig, ab 106.000 Euro nichts mehr.
Achtung: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bruttoeinkommen. Es errechnet sich überschlägig aus dem Bruttoeinkommen minus Werbungskosten minus Sozialbeiträge.
Ist der Kinderbonus eigentlich eine in der Corona-Pandemie entstandene Idee ?
Nein. Rückblick zur Finanz- und Wirtschaftskrise vor mehr als zehn Jahren: Am Sonntag, 4. Januar 2009, machte die SPD einen damals überraschenden Vorstoß für ein 40-Milliarden-Euro-Konjunkturpaket. Frank-Walter Steinmeier, damals Vizekanzler und SPD-Kanzlerkandidat, überreichte die Pläne Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Tag vor einem Spitzentreffen der Koalition im Kanzleramt.
In den Plänen enthalten: ein Kinderbonus von 200 Euro. Mit der zunächst skeptischen Union einigte sich die SPD dann auf 100 Euro pro Kind. Bundesweit ausgezahlt wurden diese zwischen April und Juni 2009. (Andreas Niesmann, Tim Szent-Ivanyi/RND)