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Nachzahlung, Antrag Nachzahlung, Antrag: Wie bekommt man die Mütterrente?

14.05.2014, 12:11
Von der geplanten Mütterrente können auch Frauen profitieren, die bisher keine Altersrente beziehen. Durch die besser bewerteten Kindererziehungszeiten könnten sie nun auf die fünf Jahre Mindestversicherungszeit kommen, die für eine eigene Rente notwendig sind,
Von der geplanten Mütterrente können auch Frauen profitieren, die bisher keine Altersrente beziehen. Durch die besser bewerteten Kindererziehungszeiten könnten sie nun auf die fünf Jahre Mindestversicherungszeit kommen, die für eine eigene Rente notwendig sind, dpa Lizenz

Kindererziehung zählt künftig mehr für die Rente: Am 1. Juli soll das geplante Rentenpaket der Bundesregierung in Kraft treten - wenn es der Bundestag wie geplant am 23. Mai beschlossen hat. Teil des Mammutprojekts ist die Mütterrente. Sie bedeutet mehr Geld für jene Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern, die Rente beziehen. Aber auch Mütter, die nicht lange genug gearbeitet haben und bislang keinen Anspruch auf eine eigene Rente haben, können von der Reform profitieren, betont die Stiftung Warentest.

Wer hat Anspruch auf Mütterrente?

Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, wird pro Kind ein zusätzlicher Entgeltpunkt und damit insgesamt zwei Jahre Erziehungszeit bei der Rente angerechnet. Das entspricht einem Plus von 28 Euro pro Monat im Westen und knapp 26 Euro im Osten. Rund 9,5 Millionen Frauen, die eine Altersrente beziehen, sollen die neue Leistung bekommen. Dazu kommen jene Mütter, die durch die Neuberechnung der Kindererziehungszeiten erstmals Anspruch auf gesetzliche Rente haben.

Was können Frauen ohne bislang eigenen Rentenanspruch tun?

Voraussetzung für die gesetzliche Rente ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. An die kommen etliche Mütter nicht heran, weil sie gar nicht oder nicht lange genug gearbeitet haben. Durch die besser bewerteten Erziehungszeiten verbessern sich nun die Chancen.

Die Frauen können fehlende Versicherungsjahre durch freiwillige Beiträge auffüllen, um eine monatliche Rente zu erhalten. Das lohnt sich laut Stiftung Warentest „fast immer“. Wer mindestens drei vor 1992 geborene Kinder erzogen hat, erwirbt indes schon allein aus den Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch.

„Im Prinzip hat jeder Anspruch auf die Mütterrente, der vor 1992 ein Kind erzogen hat“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bisher wurden für sie ein Jahr als Beitragszeit auf dem Konto der Versicherten gutgeschrieben. Mit der Mütterrente soll ab dem 1. Juli für vor 1992 geborene Kinder ein zusätzliches Jahr als Kindererziehungszeit angerechnet werden. Dafür bekomme der Versicherte einen sogenannten Entgeltpunkt mehr.

Ein Punkt ist im Moment 28,14 Euro in den alten Bundesländern und 25,74 Euro in den neuen Ländern wert. Zum 1. Juli wird sich das aber noch einmal ändern, denn dann werde der Wert eines Entgeltpunktes neu berechnet, erläutert Manthey. Die Mütterrente dürfte dann noch einmal einige Cent mehr wert sein.

Nichts. „Für diejenigen, die bis einschließlich 30. Juni 2014 schon Rente beziehen, gibt es eine pauschale Regelung“, erklärt Manthey. Denn bei der Deutschen Rentenversicherung hat man für diese Gruppe schon Informationen darüber, wer vor 1992 Kinder erzogen hat. Pauschal werde dann ein Entgeltpunkt pro Kind mehr berücksichtigt. Eine individuelle Einzelfallprüfung erfolgt nicht.

Für diese Gruppe gibt es keine pauschale Regelung. Es gibt zwei Fälle: einmal diejenigen, die der Rentenversicherung schon Informationen über ihre Kinder gegeben haben. Zum anderen diejenigen, die noch nie einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten gestellt haben.

Im ersten Fall müssen Versicherte von sich aus nicht aktiv werden. Die Versicherung prüft automatisch, ob das zweite Lebensjahr ihres Kinds als Beitragszeit gilt. Nur wenn ihr noch Informationen fehlen, wendet sie sich an die Versicherten. Im zweiten Fall sollten Versicherte die Initiative ergreifen und einen Antrag stellen. Spätestens beim Rentenantragsverfahren sollten sie ihre Erziehungszeiten geltend machen. Ab dem 43. Lebensjahr verschickt die Rentenversicherung aber auch regelmäßig Informationsschreiben: Ihnen liegen Antragsformulare für die Kindererziehungszeiten bei.

Wie hoch wäre die Nachzahlung?

Ein Beispiel: Einer Mutter von zwei Kindern, die nie selbst rentenversichert war, werden mit der Reform nun insgesamt vier Jahre angerechnet. Zahlt sie laut Stiftung Warentest für das eine fehlende Jahr nur den Mindestbeitrag von 1020,60 Euro nach, sichert sie sich eine lebenslange Monatsrente von 119 Euro. Nach neun Monaten hätte sie ihren nachgezahlten Beitrag wieder heraus. Noch ein Beispiel: Bei einem Kind müsste eine Frau für drei Jahre nachzahlen - das wären mindestens 3061,80 Euro.

Profitieren auch Väter von der Mütterrente?

Ja, entweder weil sie Erziehungszeiten vorweisen, wobei dies nur zwei Prozent aller Väter betrifft. Oder weil sie geschieden sind. Geschiedene Männer können den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen, wenn sich Ansprüche der Ex-Frau aus Zeiten der Ehe verändert haben. Bekommt die Ex-Frau künftig mehr Rente, müssen geschiedene Väter womöglich weniger an sie zahlen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rechnet mit rund 150.000 anspruchsberechtigten Männern. Sie können beim Familiengericht beantragen, den Versorgungsausgleich neu aufzurollen. Zuvor sollten sich die Männer aber von einem Rentenberater oder einem Anwalt beraten lassen. Denn die Änderung kann auch zu Lasten der Väter gehen, weil dann alle Anrechte neu bewertet werden.

Muss ich die Rente beantragen?

Wer schon Rente bezieht, muss nichts tun. Die Rente wird automatisch erhöht. Gleiches gilt für alle, die noch keine Rente erhalten, jedoch bereits Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben. Frauen, die dies bislang versäumt haben und nun erstmals einen Rentenanspruch erwerben, müssen hingegen einen Rentenantrag stellen. Das Formular gibt es bei der Rentenversicherung. Nötig sind eine Kopie des Personalausweises, Steueridentifikationsnummer, Anschrift der Krankenkasse und Versichertennummer. Der Antrag sollte möglichst zügig gestellt werden.

Kann die Mütterrente die Hinterbliebenenrente mindern?

Das ist möglich, weil der zusätzliche Rentenpunkt für die Kindererziehung als Einkommen angerechnet wird. Und Einkommen oberhalb eines Freibetrages von derzeit 742,90 Euro im Westen und 679,54 Euro im Osten wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. (AFP)