Nach schwerem Unwetter Nach schwerem Unwetter: Mit diesen fünf Schritten prüfen Sie Schäden am Haus

Viele Schäden eines Sommergewitters sind offensichtlich. Schwere Sturmböen, Starkregen und Hagel decken Dächer ab, stürzten Bäume um und demolierten Autos. Aber auf Dauer schlimmer sind die Schäden, die man nicht auf den ersten Blick erkennt: Selbst wenn im Dach keine Pfannen fehlen, kann Wasser in den Dachstuhl eingedrungen sein. Schimmel kann sich bilden und eine Sanierung sehr teuer werden.
Nach einem Sturm sollten Hausbesitzer daher ihr Gebäude von oben bis unten kontrollieren. Der Verband Privater Bauherren rät zu folgendem Vorgehen:
1. Hat das Gewitter Fassade und Dach beschädigt?
Am Dach und an der Fassadenverkleidung kann starker Wind Teile lösen. Hausbesitzer checken daher, ob Dachziegel beschädigt sowie Schindeln, Bretter aus dem Giebelfeld oder von Gauben lose sind. Das Gleiche gilt für Teile der Solaranlage. Herabstürzende Teile können Passanten verletzen, dafür haftet in der Regel der Hausbesitzer.
2. Gibt es hässliche Flecken an den Dachschrägen?
Böiger Wind kann Regen gegen die Schwerkraft nach oben und unter die geschlossene Ziegeldecke drücken. Das muss unbedingt repariert werden. Denn nasser Dämmstoff isoliert nicht mehr und wird sogar zum Wärmeleiter – in der Folge steigen im Winter die Heizkosten. Und an nassem Holz wachsen Pilze, es fault. Außerdem kann sich gesundheitsgefährdender Schimmel im Dachstuhl bilden, der über die innere Wandverkleidung in die Raumluft gelangt.
3. Ist Wasser an der Hausfassade heruntergelaufen?
Hat sich dieses ins Haus gedrückt, kann es ebenfalls zu Feuchteschäden mit Schimmelbefall kommen. Problemstellen sind besonders unter den Fensterbrüstungen oder an Fenstern und Türen.
4. Sind Balkontüren, Fenster und Rollläden sowie deren Führungsschienen in Ordnung?
Starker Wind kann sie vor allem am hohen Dach- und Giebelbereich aus den Verankerungen gerissen haben.
5. Hat der Wind Laub und Äste in die Regenabflüsse gedrückt?
Diese sollten davon befreit werden, sonst kann der nächste Regen nicht ablaufen. Außerdem müssen Hausbesitzer prüfen, ob schwankende Bäume an Regenrinnen und Fallrohren gescheuert und diese beschädigt haben.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Versicherungen bei Sturmschäden zahlen.
Gewitter und Stürme haben in einigen Regionen Bäumen umgestürzt und Dächer abgedeckt. In der Regel übernehmen Versicherungen die entstandenen Schäden. Allerdings sollten sich Betroffene schnell bei ihrer Versicherung melden, um ihren vollen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Eine genaue Frist dafür gibt es laut dem Bund der Versicherten (BdV) nicht. Als erste Maßnahme kann es ausreichen, eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken oder anzurufen. Wer von einem Vermittler betreut wird, sollte auch diesen unverzüglich informieren. Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Zur Dokumentierung sollten Betroffene Fotos machen, rät der BdV.
Daneben ist eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände sinnvoll. In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken, der sich den Schaden ansieht. Wichtig zu beachten: Beschädigte Gegenstände nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgen.
Welche Versicherungen welchen Schaden begleichen, zählt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf:
Dachziegel und Fensterscheiben:
Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäudeversicherung, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wird der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.
Wichtig zu beachten: Ein Sturm liegt für die Versicherungen in der Regel ab Windstärke acht vor, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es für den Nachweis aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gab und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.
Elektrogeräte und Möbel
Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Sie zahlt etwa für Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt wurden, oder Möbel, die der Regen infolge einer zerbrochenen Scheibe durchnässt hat.
Auto
Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben werden in der Regel in voller Höhe erstattet. Der GDV rät, die Schäden mit einer Kamera zu dokumentieren und innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden. (dpa)
