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"My Friend Cayla" My Friend Cayla: Vivid weist Spionage-Vorwürfe zurück

Von Jennifer Wagner 20.02.2017, 18:00
Eine „Cayla“-Puppe in einem Spielwarengeschäft in London.
Eine „Cayla“-Puppe in einem Spielwarengeschäft in London. AFP

Berlin - Spielzeugbauer Vivid hat den Vorwurf zurückgewiesen, Puppe Cayla sei ein Spionagegerät und verstoße gegen Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes. Das hat die Firma auf Anfrage mitgeteilt. Jüngst hatte die Bundesnetzagentur bestätigt, dass die Puppe, die unter dem Namen „My Friend Cayla“ auch in Deutschland verkauft wird, als Sende- oder Telekommunikationsanlage gelte, „die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind“ und mit ihren Funktionen heimlich nicht öffentliche Gespräche abhören könne.

Die aktuellen Behauptungen würden „sehr ernst“ genommen, heißt es in der Mitteilung von Vivid, aber die Puppe verstoße nicht gegen das Gesetz. Dieses verlange „für einen Verstoß neben anderen Voraussetzungen ausdrücklich, dass das betreffende Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt ist, das nicht-öffentliche Wort unbemerkt abzuhören - und dass dieser Zweck sogar der einzige Zweck des Gerätes ist“, erklärt der Spielzeughersteller. Das treffe nicht für Cayla zu.

Vivid will Frage „gerichtlich prüfen lassen“

Die Auffassung der Bundesnetzagentur sei deshalb nicht haltbar und ein Verbot entbehre jeglicher Grundlage. Vivid will den Fall so schnell wie möglich klären und beabsichtigt, „die Fragestellung gerichtlich prüfen zu lassen“.

Der Spielzeughersteller betont zudem, „dass es keinen Anlass gibt, Cayla zu zerstören oder die Puppe wegzugeben“. Sie sei kein Spionagegerät und könne „im Einklang mit der Gebrauchsanleitung in jeder Hinsicht sicher benutzt werden“. Die verbotenen Spionagegeräte müssen laut Bundesnetzagentur vernichtet und dürfen auch nicht mehr in Deutschland hergestellt oder vertrieben werden. Ansonsten droht eine Strafe.

Die Bundesnetzagentur, die am Montagabend nicht mehr für eine Stellungnahme erreichbar war, war durch einen Hinweis eines Bürgers im Saarland auf die Spielzeugpuppe aufmerksam geworden und hatte Cayla überprüft.

Die Puppe "Cayla" gilt in Deutschland als Spionagegerät.
Die Puppe "Cayla" gilt in Deutschland als Spionagegerät.
Screenshot Produktwebsite