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Arzneien Medikamente: EuGH kippt Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneien

19.10.2016, 07:53
Die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist wettbewerbswidrig, hat ein Gericht geurteilt.
Die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist wettbewerbswidrig, hat ein Gericht geurteilt. dpa

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gekippt. Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise beschränke den freien Warenverkehr in der EU, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil.

Im Ausgangsfall hatte die „Deutsche Parkinson Vereinigung“ mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris ein Bonussystem für ihre Mitglieder ausgehandelt. Dagegen klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die deutsche Festlegung einheitlicher Abgabepreise wirkt sich dem EuGH zufolge negativ auf Apotheken im EU-Ausland aus. Diesen Unternehmen könnte damit der Zugang zum deutschen Markt im Vergleich zu inländischen Anbietern stärker erschwert werden.

Laut Urteil ist der Versandhandel für ausländische Apotheken „ein wichtigeres, eventuell sogar das einzige Mittel“, um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten Überdies könne der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken, argumentierten die Richter. Die traditionellen Anbieter seien besser in der Lage, Patienten durch Personal vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. (afp)