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Keine Zweitwohnungssteuer für Studenten mit Kinderzimmer

03.08.2007, 11:38

Greifswald/dpa. - Studenten mit einem Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern müssen laut Richterspruch in Rostock und Neubrandenburg keine Zweitwohnungssteuer bezahlen.

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald begründete seine in mehreren Fällen gesprochenen Urteile damit, dass ein Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung nicht als Erstwohnung gelte. Daher könnten die Wohnungen der Studenten am Studienort auch keine Zweitwohnung sein. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sei also in diesen Fällen rechtswidrig. Die entsprechenden Steuerbescheide wurden aufgehoben. Gegen die Entscheidungen ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen (Urteile vom 20.06.2007, Aktenzeichen 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06, 1 L 243/06 und 1 L 257/06).