Irreführende Herkunftskennzeichnungen Irreführende Herkunftskennzeichnungen: "Mühlhäuser Konfitüre" aus Mönchengladbach

Halle (Saale) - Einer aktuellen Untersuchung der Zeitschrift „Ökotest“ zufolge waren nur etwa ein Viertel der Produkte, die Labels wie Regionalfenster, Länderzeichen, regionale Handelsmarken oder Regionalinitiativen trugen, tatsächlich regional. Nur bei wenigen Lebensmitteln wie bei Eiern, Rindfleisch oder den meisten Obst- und Gemüsearten ist die Herkunftskennzeichnung derzeit zwingend vorgeschrieben.
Wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mitteilte, verbinden beispielsweise viele Verbraucher, insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern, mit der Marke Mühlhäuser ein thüringisches Produkt. Auf der Vorderseite des Etiketts werde nicht ersichtlich, dass Mühlhäuser Konfitüren nicht in Mühlhausen, sondern in Mönchengladbach hergestellt werden. Laut Verbraucherzentrale zeigen die regelmäßig überraschten und verärgerten Reaktionen von Verbrauchern, dass der Hersteller seine Kunden hier klarer informieren sollte.
Milch aus Brandenburg nicht aus Brandenburg
Auch Marken müssten wahr und dürften nicht irreführend sein, so die Verbraucherzentrale. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart zu der Marke „Mark Brandenburg“ für Milch. Auf den Milchtüten wurde mit der Bezeichnung „Mark Brandenburg“ Milch abgefüllt. Diese kam aber nicht aus Brandenburg, vielmehr wurde etikettiert „Milch von deutschen Bauernhöfen, abgefüllt in Köln“. Diesen "entlokalisierenden Hinweis" sah das Gericht als nicht ausreichend an, da der Verbraucher bei der Bezeichnung „Mark Brandenburg“ eine entsprechende regionale Herkunft aus Brandenburg erwarte und hier irregeführt werde.
So fordert die am 13. Dezember in Kraft tretende Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU: Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels und hier auch in Bezug auf den Herkunftsort. (mz)