Höhere Ölpreise Heizkostenabrechnung: Millionen Mieter müssen Heizkosten nachzahlen

Berlin - Schlechte Nachricht für Millionen von Mieterhaushalten in Deutschland: Wer seine Wohnung mit Öl heizt, muss sich auf eine saftige Heizkosten-Nachforderung gefasst machen. Das geht aus der neuen Heizkostenprognose des Deutschen Mieterbundes (DMB) hervor, die dieser Zeitung vorliegt. Grund sind die deutlich höheren Brennstoffpreise.
Der DMB geht davon aus, dass die Heizkosten in ölbeheizten Wohnungen im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr um etwa 14 Prozent gestiegen sind. „Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung erhöhen sich damit die Heizkosten durchschnittlich um 93 Euro auf 758 Euro im Jahr“, sagte Mieterbund-Geschäftsführer Ulrich Ropertz.
Mieter mit Gasheizung oder Fernwärme können auf Rückzahlung hoffen
Mehr als zehn Millionen Wohnungen in Deutschland werden mit Öl beheizt. Das entspricht rund einem Viertel des gesamten Bestandes. Besonders verbreitet sind Ölheizungen in ländlichen Räumen, die nicht ans Gasnetz angeschlossen sind. Aber auch in Großstädten kommt die Technologie nach wie vor auf einen zweistelligen Marktanteil.
Wer seine Wohnung nicht mit Öl, sondern mit Erdgas heizt oder Fernwärme in Anspruch nimmt, kann sich laut Mieterbund hingegen über stabile Kosten freuen. Unter Umständen gibt es sogar noch etwa Geld zurück: Die Heizkosten in gasbeheizten Wohnungen dürften um etwa ein Prozent gesunken sein. Mieter zahlten für die 70 Quadratmeter große Wohnung jetzt rund 800 Euro im Jahr, sagte DMB-Geschäftsführer Ropertz. „Unverändert sind dagegen die Heizkosten für fernwärmebeheizte Wohnungen: Die 70 Quadratmeter große Wohnung kostet etwa 930 Euro jährlich.“
Wichtig ist, dass es sich bei allen genannten Beträgen um Durchschnittswerte handelt. Sie können im Einzelfall deutlich nach oben oder unten abweichen.
Trotz kaltem Winter wohl nicht mehr geheizt als im Vorjahr
Für seine Berechnungen berücksichtigte der Mieterbund die Preisentwicklung für Energie sowie den Witterungsverlauf des vergangenen Jahres. Laut Statistischem Bundesamt waren die Preise für Heizöl 2017 gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent geklettert und die für Gas um 2,8 Prozent gesunken. Fernwärme verbilligte sich um 1,5 Prozent. Allerdings lassen sich Energiekosten nicht eins zu eins in Heizkosten umrechnen, weshalb der Mieterbund hier mit Abschlägen arbeitet.
Bei Gas und Fernwärme kann es auch lokale Preisunterschiede geben. Beim Heizöl wiederum spielt eine wichtige Rolle, zu welchem Zeitpunkt der Vermieter den Tank füllen ließ: Die Ölpreise waren besonders in den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres in die Höhe geschossen. Hatte er der Vermieter aber während der Niedrigpreis-Phase des Jahres 2016 getankt und waren im Jahr darauf noch ausreichende Reserven vorhanden, kann das die Kostenbelastung der Mieter deutlich mindern.
Der Witterungsverlauf des vergangenen Jahres wiederum führte nach DMB-Einschätzung nicht dazu, dass die Mieter mehr heizen mussten: Die Monate Januar bis April 2017 seien im Vergleich zu den Vorjahresmonaten etwas kälter gewesen. Die Monate September bis Dezember dürften den Energiemehrverbrauch zu Beginn des Jahres aber weitgehend ausgeglichen haben.
Vermieter hat ein Jahr lang Zeit für die Nebenkostenabrechnung
Neben der Witterung beeinflussen auch noch andere Faktoren den Heizenergieverbrauch eines Haushaltes und damit die Kosten, die entstehen. Eine entscheidende Rolle spielt in jedem Fall das individuelle Heizverhalten: Manche möchten es in ihrer Wohnung sehr warm haben, andere nicht. Viele Mieter versäumen es, während des Lüftens der Zimmer die Heizkörper abzudrehen, andere denken daran. Wer für längere Zeit das Haus verlässt und die Heizung nicht herunterreguliert, verschwendet ebenfalls Energie. Oft läuft die Heizung auch in Zimmern, die gar nicht oder kaum genutzt werden.
Einen großen Einfluss auf den Verbrauch hat überdies der energetische Zustand der Wohnung beziehungsweise des Hauses. Die größten Energiefresser sind in der Regel Gebäude, die bis in die 1970er Jahre hinein errichtet und noch nicht mit modernen Isolierungen, Fenstern, Belüftungen und Heizungsanlagen ausgestattet worden sind.
Klarheit über ihren Energieverbrauch und die Höhe der Heizkosten für 2017 werden Mieter im Laufe dieses Jahres haben. Wann genau, hängt aber vom Einzelfall ab. Der Vermieter hat nach Ablauf eines Jahres immer zwölf Monate Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen und zu verschicken. Er kann sich für das Wirtschaftsjahr 2017 also bis Ende 2018 Zeit lassen. Heizung und Warmwasser sind in der Regel die größten Kostenblöcke bei den Betriebskosten einer Wohnung. Ob ein Mieter Geld nachzahlen muss oder sogar etwas entlastet wird, hängt auch von der Höhe der monatlichen Vorauszahlung ab. Nur wenn diese in der Summe niedriger ausfielen als die angefallenen Kosten, kann der Vermieter Nachforderungen stellen.