Heizkostenabrechnung Heizkostenabrechnung: Millionen Mieter könnten Geld zurückbekommen

Berlin - Millionen von Mietern in Deutschland werden nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes in den kommenden Monaten Geld zurückbekommen – weil die Energiekosten im vergangenen Jahr niedrig waren und dies das Heizen verbilligte.
„Die Heizkostenabrechnungen für 2016 werden in diesem Jahr für viele Mieterhaushalte eine positive Überraschung sein“, sagte Mieterbund-Geschäftsführer Ulrich Ropertz dieser Zeitung. Fast jeder zweite Haushalt könne mit einer Rückzahlung rechnen. „Profitieren werden Mieter in fernwärmebeheizten, vor allem aber in ölbeheizten Wohnungen.“
Nach den Berechnungen des Mieterbunds verbilligte sich das Heizen mit Öl im vergangenen Jahr um 14 Prozent. Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung entstanden demnach im Schnitt Heizkosten von 649 Euro – eine Ersparnis von 106 Euro gegenüber 2015.
Auch Heizen mit Fernwärme billiger
Bei gasbeheizten Wohnungen gab es hingegen keine größeren Schwankungen, weil die Gaspreise im Jahresverlauf nur geringfügig nachgaben. „Hier bleibt es bei Kosten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung in Höhe von etwa 830 Euro“, heißt es beim Mieterbund.
Das Heizen mit Fernwärme hingegen wurde den Berechnungen zufolge im Jahresvergleich ebenfalls deutlich billiger, und zwar um sechs Prozent. Für eine 70 Quadratmeter-Wohnung müssten demnach etwa 907 Euro Heizkosten gezahlt werden – 58 Euro weniger als für das Jahr zuvor.
Wichtig ist, dass es sich bei alldem um Durchschnittswerte handelt. Die tatsächlichen Werte können in der Praxis natürlich nach oben oder unten abweichen.
Mieterbund-Geschäftsführer Ropertz betonte, dass der Energieverbrauch einer Wohnung von drei Faktoren abhängt: Dem individuellen Heizverhalten der Mieter, dem energetischen Zustand der Wohnung und des Hauses sowie dem Witterungsverlauf in der Abrechnungsperiode. Ist es in einem Jahr besonders kalt, heizen die Mieter mehr, folglich entstehen höhere Kosten.
Energieverbrauch 2016 um drei Prozent gestiegen
Die Monate Januar bis April waren im vergangenen Jahr etwa gleich kalt wie 2015. Die Monate September bis Dezember hingegen waren insgesamt kälter als im Jahr zuvor. „Im Ergebnis gehen wir deshalb davon aus, dass der Energieverbrauch 2016 um etwa drei Prozent gestiegen ist“, sagte Ropertz.
Die niedrigeren Preise für Energie machen den höheren Verbrauch allerdings mehr als wett: Heizöl war im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt im Schnitt fast 17 Prozent preiswerter, Gas 3 Prozent und Fernwärme 8,5 Prozent. Bei Gas und Fernwärme kann es lokale Preisunterschiede geben, auch das ist bei der individuellen Heizkostenabrechnung zu beachten.
Jede vierte Wohnung heizt mit Heizöl
Bei Öl ist ein wichtiger Faktor, wann der Brennstoff getankt wurde. Von Januar bis April war Heizöl bis zu ein Drittel billiger als im Vorjahreszeitraum. Im letzten Quartal 2016 kostete es in etwa so viel wie vor Jahresfrist, im Dezember lagen die Preise sogar ein Fünftel höher als im Dezember 2015. Letzteres dürfte sich bei den Abrechnungen für 2016 allerdings kaum bemerkbar machen, denn normalerweise kaufen die Vermieter oder ihre Verwalter das Öl vor Beginn der kalten Jahreszeit.
In Deutschland wird etwa jede vierte Wohnung mit Öl beheizt. Jeder zweite Haushalt heizt mit Gas. Fernwärme kommt auf einen Anteil von knapp 14 Prozent.
Ob ein Mieter aufgrund der Heizkostenabrechnung tatsächlich Geld zurückerhält, hängt natürlich auch von der Höhe der monatlichen Vorauszahlung ab. Nur wenn diese höher als die tatsächlichen Kosten ausfielen, ist mit einer Rückzahlung zu rechnen.
Frist für Abrechnung 2016 endet 2017
Klarheit über ihre tatsächlichen Heizkosten werden die Mieter im Laufe dieses Jahres haben. Wann genau, hängt aber vom Einzelfall ab. Der Vermieter hat grundsätzlich nach Ablauf eines Wirtschafsjahres immer zwölf Monate Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen und zu verschicken. Für 2016 endet diese Frist demzufolge Ende 2017.
Der Bundesgerichtshof hatte Mitte der Woche entschieden, dass Vermieter nach Ablauf der gesetzlichen Frist nur in Ausnahmefällen ihrerseits Nebenkosten nachfordern dürfen. Sie müssen dafür beweisen können, dass sie die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten haben, entschied das Gericht (Az. VIII ZR 249/15) . Heizung und Warmwasser sind die wichtigsten Kostenblöcke bei den Betriebskosten. Andere Ausgaben wie für Wasser und Abwasser, Grundsteuer, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Versicherungen, Kabelfernsehen oder Hausmeister-Dienste fallen normalerweise weniger stark ins Gewicht.