Heirat rechtfertigt Kündigung doppelter Versicherungspolicen
Hamburg/dpa. - Wird der Bund fürs Leben geschlossen, können einzelne Versicherungsverträge gekündigt werden. Geld sparen lässt sich etwa, wenn nur eine Haftpflichtpolice für beide Partner genutzt wird, so der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
Der jüngere Vertrag darf mit Verweis auf die Eheschließung gekündigt, der Vertragsinhaber in die ältere Police aufgenommen werden. Ausgenommen sind von dieser Regelung allerdings sogenannte «Single-Policen», die ausdrücklich nur für eine Person gelten, heißt es. Ein gemeinsamer Hausstand macht außerdem eine zweite Hausratversicherung überflüssig. Auch für die Rechtsschutzversicherung gibt es bei Eheschließung ein Sonderkündigungsrecht. Die Police mit dem geringeren Umfang darf dann gekündigt und nur noch ein Vertrag genutzt werden.