Großhandels-Märkte Großhandels-Märkte: Shopping im großen Stil
Düsseldorf/dpa. - In den Einkaufswagen stapeln sich die Steaks dutzendweise, und mit der riesigen Packung Servietten könnten die Gartenpartys der nächsten Jahre bestückt werden. In Großhandels-Märkten wie Metro oder Fegro/Selgros ist vieles eine Nummer größer.
Schließlich gehören zur Hauptzielgruppe der Läden vor allem Gastronomen, die in großen Mengen für Restaurants oder Hotels einkaufen. Weil aber fast jeder jemanden mit einer «Eintrittskarte» kennt, stöbern auch Verbraucher in den Regalen.
Grundsätzlich dürfen im Großhandel nur Gewerbetreibende einkaufen, die die Waren weiterverarbeiten oder -verkaufen. «Das sind im Kern viele Menschen aus der Gastronomie, können aber zum Beispiel auch Freiberufler sein, die ein Gewerbe angemeldet haben», erklärt Albrecht von Truchseß, Metro-Sprecher in Düsseldorf. Der Metro-Konzern unterhält in Deutschland rund 115 Großhandelsmärkte.
«Unsere Kunden brauchen eine amtliche Bestätigung über ein angemeldetes Gewerbe», sagt auch Kurt Feser, Marketingleiter bei Fegro/Selgros. Das Unternehmen, das je zur Hälfte der Otto GmbH und der Rewe Handelsgruppe gehört, betreibt 40 Großhandelsbetriebe in Deutschland. Wer eine entsprechende Bescheinigung vorlegen kann, bekommt einen Ausweis mit Lichtbild und kann mit dem Einkauf loslegen. Genauso funktioniert auch bei Metro die Registrierung.
Einen großen Anteil am Sortiment der so genannten Cash-&-Carry-Märkte - zu deutsch sinngemäß: zahlen und mitnehmen - machen Lebensmittel. Bei Metro sind es 50 Prozent der Waren. «Der Anteil am Umsatz ist allerdings höher», sagt von Truchseß. Daneben werden Waren wie Geschirr, Kochutensilien und Bekleidung, aber auch Waschmaschinen oder Fernseher angeboten.
Auch bei Fegro/Selgros liegt der Fokus auf Lebensmitteln, vor allem auf Frischware wie Molkereiprodukte, Fleisch, Obst und Gemüse. Daneben bietet der Markt aber auch Büroartikel, Kleidung, Fahrräder und Campingartikel an.
Neben Artikeln, die wie in Verbrauchermärkten einzeln angeboten werden, stehen viele Produkte als Großpackungen im Regal. «Da gibt es dann den Salat zum Beispiel nur als Gebinde mit acht Köpfen», sagt von Truchseß. Wegen dieser größeren Menge sind die Produkte oft günstiger als im Einzelhandel. Den Kunden gehe es aber nicht nur um den Preis, erklärt der Metro-Sprecher. «Als Alternative zu unterschiedlichen Lieferservices für ein Restaurant zum Beispiel finden sie hier alles, was sie brauchen, an einem Fleck.»
Kennzeichnend ist laut von Truchseß auch, dass die Cash-&-Carry-Märkte Komplettlösungen anbieten: Wer zum Beispiel ein Essen für 35 Personen plant und einen bestimmten Fisch anbieten will, werde von einem Fischverkäufer beraten, der selbst Koch ist und beim Einkauf weiterer Zutaten und Accessoires hilft.
Trotz dieser Ausrichtung auf gewerbliche Kunden erscheint auch vielen Verbrauchern ein Besuch in einem der Mega-Märkte verlockend. Dabei erwarten sie allerdings zum Teil Produkte in für den Hausgebrauch viel zu großen Mengen. Außerdem ist es nicht automatisch günstiger. Ausgezeichnet sind die Produkte meist mit Nettopreisen ohne Mehrwertsteuer. Die können Gewerbetreibende nämlich steuerlich absetzen. «An der Kasse sind dann einige ganz schön überrascht, wenn zu dem Preis noch die Steuer kommt», sagt Heidi Schworm von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.
Dass bei den Großhändlern trotzdem auch für den privaten Verbrauch eingekauft wird, lässt sich aus Sicht der Betreiber schlicht nicht verhindern. Darauf gesetzt wird allerdings nicht: «Für unsere gewerblichen Kunden ist der Einkauf Arbeit, und sie stellen professionelle Ansprüche», sagt von Truchseß. Massenhaft einkaufende Verbraucher, die mit ein paar Teilen an der Kasse anstehen und so die Großeinkäufer aufhalten, sind da hinderlich.
Handfeste Folgen drohen «Fremdeinkäufern» in der Regel nicht, möglicherweise aber dem Karteninhaber: «Verbraucher, die sich ohne Karte am Eingang eines Marktes durchmogeln, obwohl dort zum Beispiel auf Schildern deutlich steht, dass nur Karteninhaber einkaufen dürfen, begehen möglicherweise eine Täuschung», sagt Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins. Ein Betrug sei aber in dem Einkauf nicht zu sehen. «Dazu ist auch ein Vermögensschaden nötig», erklärt der Anwalt. Zahlt der Verbraucher an der Kasse, entsteht dem Markt aber eben kein Schaden.
«Anders könne es aber dem Karteninhaber ergehen», sagt Schellenberg. Der habe nämlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Marktes zugestimmt. «Und dazu gehört auch, dass er niemanden zum privaten Einkauf mitnimmt.» Ihm drohe eine Vertragsstrafe, der Kartenentzug oder sogar Hausverbot. Möglicherweise riskiert also der Karteninhaber viel für ein paar gesparte Cent im Portemonnaie eines Freundes oder Nachbarn.