Geldwäsche Geldwäsche: Umsetzung der neuen Richtlinien - härtere Strafen und mehr Kontrolle

Geldwäsche ist laut Gesetz der Umtausch, Erwerb, Besitz oder Transfer von unmittelbar oder mittelbar aus Straftaten stammenden Vermögensgegenständen. Das Volumen derartiger Tätigkeiten wird auf jährlich 1000 Milliarden Dollar geschätzt. Nun verschärft die Bundesregierung den Kampf gegen Geldwäsche. Am Mittwoch verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird.
Panama-Papers erhöhten Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit
Der Skandal um die Panama-Papers vor einem Jahr gab der Öffentlichkeit einen Einblick in die Welt der Briefkastenfirmen, mit deren Hilfe begüterte Personen ihre Vermögen verstecken oder verschieben. Um Licht in dieses Dunkel zu bringen, wird nun erstmals ein Transparenzregister eingeführt. An dieses Register sollen die Eigentümer und Nutznießer von Firmen, Stiftungen und Trusts, die „wirtschaftlich Berechtigten“ gemeldet werden. Die nationalen Register sollen anschließend miteinander vernetzt werden. So soll künftig offengelegt werden, wer sich hinter Briefkastenfirmen und verschachtelten Unternehmensstrukturen wirklich verbirgt.
Lange war umstritten, wer Einsicht in das Register nehmen darf. Justizminister Heiko Maas wollte es ursprünglich für jeden öffnen. Laut Gesetzesentwurf bleibt das Register nun jedoch für die Öffentlichkeit geschlossen. Einblick erhalten nur die Behörden und Unternehmen wie zum Beispiel Banken, die künftig verschärfte Sorgfaltspflichten im Kampf gegen Geldwäsche einhalten müssen. Daneben erhält Zugriff auf das Register, wer ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann – hierzu können auch Fachjournalisten und Nichtregierungsorganisationen zählen.
Stumpfes Schwert im Kampf gegen Steuervermeidung
„Da das Register nicht öffentlich zugänglich ist, ist es ein stumpfes Schwert im Kampf gegen Steuervermeidung“, kritisierte der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold. Die letzten großen Steuerskandale wie die Panama Papers seien mit Hilfe der Öffentlichkeit aufgedeckt worden. „Deutschland ist im Bereich der Geldwäsche ein Paradies für Kriminelle“, sagte der Linken-Europaabgeordnete Fabio de Masi. „Daher brauchen wir echte Transparenz bei den Eigentümern von Briefkastenfirmen.“
Nach dem Gesetzentwurf wird auch der Kreis derer erweitert, die bei jeder Transaktion und Geschäftsbeziehungen individuell prüfen müssen, ob ein Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht. Verpflichtet sind nun nicht mehr nur Banken und Versicherer, sondern auch Treuhänder, Immobilienmakler und „Güterhändler“. Von ihnen wird ein „angemessenes Risikomanagement“ verlangt. Erhalten sie Bargeldbeträge von mehr als 10.000 Euro müssen sie die Personalien des Käufers dokumentieren. Bislang lag diese Schwelle bei 15.000 Euro.
Maximalstrafe verzehnfacht
Über Spielbanken und Online-Glücksspielanbieter hinaus werden nun auch sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen in die Pflicht genommen, zum Beispiel Spielhallen und Sportwettenanbieter in Spielstätten. Eine Ausnahme sieht das deutsche Gesetz für staatliche Lotterien vor.
Darüber hinaus erweitert das Gesetz die Kompetenzen und Aufgaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Sie soll nicht länger beim Bundeskriminalamt angesiedelt sein, sondern beim Finanzministerium. Ihr ist die Funktion eines Filters zugedacht, der Daten sammelt, zusammenführt und nur „werthaltige“ Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Und schließlich werden die Sanktionen für jene verschärft, die sich nicht an die neuen Regeln halten. Bislang galt eine Maximalstrafe von 100.000 Euro. Nun wird für schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften bis zu eine Million Euro fällig, bei Finanzinstituten sind es sogar fünf Millionen.