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Fristen Steuererklärung Fristen Steuererklärung: Fünf wichtige Steuer-Stichtage für den Kalender

03.02.2014, 11:35
Bis zum 2. Juni haben Steuerzahler in diesem Jahr Zeit für ihre Einkommensteuererklärung - aber sie sollten sich noch weitere steuerrelevante Termine dick im Kalender anstreichen.
Bis zum 2. Juni haben Steuerzahler in diesem Jahr Zeit für ihre Einkommensteuererklärung - aber sie sollten sich noch weitere steuerrelevante Termine dick im Kalender anstreichen. dpa Lizenz

Halle (Saale)/DMN. - Bestimmte Stichtage zu verpassen - das kann den Steuerzahler bares Geld kosten. „Dabei ist Steuern sparen ganz einfach, wenn man bestimmte Termine einhält“, sagt Bernd Lauscher von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. (VHL). Wir sagen Ihnen, welche Termine Sie sich 2014 fett in den Kalender eintragen sollten:

Stichtag 28. Februar: Arbeitnehmer-Datenübertragung

Bis zu diesem Tag müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die Arbeitnehmer-Daten elektronisch ans Finanzamt geschickt haben. Allerdings kam es laut VHL in der Vergangenheit immer wieder vor, dass etliche Daten falsch oder unvollständig übermittelt wurden. Deshalb sollte jeder Steuerpflichtige seine Angaben ab März auf www.elster.de prüfen, dem Online-Portal der Finanzbehörden.

Stichtag 1. März: Vorausgefüllte Steuererklärung

Seit Jahresanfang gibt es die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). Dadurch müssen viele Daten nicht mehr selbst eingetragen werden. Stattdessen tauchen Informationen wie Name, Geburtsdatum und Adresse automatisch in der Steuererklärung auf. Weil auch Daten von Arbeitgebern, Ämtern, Banken und Versicherungen erscheinen, sollten Steuerbürger die VaSt frühestens ab dem 1. März nutzen - also nach dem Stichtag „Arbeitnehmer-Datenübertragung“.

Die vorausgefüllten Angaben sollte man unbedingt überprüfen, um fehlerhafte oder unvollständige Daten sofort verbessenr zu können. Ganz wichtig: Die vorausgefüllte Steuererklärung hilft nicht dabei, sich die Steuervorteile zu sichern die einem zustehen. Denn individuelle Kosten für den Beruf, das Pflegeheim oder die Handwerker muss jeder nach wie vor selbst angeben.

Stichtag 31. Mai bzw. 2. Juni: Abgabe der Steuererklärung

Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, muss normalerweise seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Für ihre Steuererklärung 2013 haben Verbraucher in diesem Jahr ein wenig mehr Zeit. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Zwar müssen die Formulare üblicherweise bis zum 31. Mai des Folgejahres bei den Finanzämtern abgegeben werden. Da der Termin in diesem Jahr aber auf einen Samstag fällt, haben Steuerzahler, die zur Abgabe verpflichtet sind, bis zum 2. Juni Zeit.

Wer diese Frist nicht einhalten kann, sollte einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, diesen Fristverlängerungsantrag schriftlich beim Finanzamt einzureichen. Damit lässt sich die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2013 im Einzelfall bis zum 28. Februar 2015 verlängern.

Die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung werden Steuerzahlern übrigens nicht mehr automatisch zugeschickt. Die Formulare stehen jedoch auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums als Download sowie in den Finanzämtern und in den meisten Bürgerbüros der Städte zur Verfügung.

Stichtag 30. November: Freibeträge und Steuerklassenwahl

Pendeln, Kinder, Unterhalt: Wer regelmäßig hohe monatliche Kosten hat, kann sich bis zum 30. November den passenden Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. So wird im laufenden Monat weniger Lohnsteuer einbehalten, und das Nettoeinkommen steigt. Informieren lohnt sich also.

Der gleiche Termin, aber ein anderes, wichtiges Thema: Ehe- bzw. Lebenspartner können bis zum 30. November die Steuerklasse wechseln. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn sich bei einem von beiden das Gehalt ändert oder ein Partner in Elternzeit geht.

Beides - die eingetragenen Freibeträge und die geänderte Steuerklasse - gilt dann rückwirkend fürs ganze Jahr. Das Ergebnis kann sein, dass das Dezember-Gehalt ohne Steuerabzüge ausbezahlt wird.

Stichtag 31. Dezember: Termin für Steuerberater

Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 31. Dezember 2014. Wer seine Steuererklärung von einem Profi machen lässt, verlängert so die Abgabefrist. Schaffen Sie den 31. Mai nicht, können Sie also noch bis Jahresende aktiv werden und einen Experten beauftragen. (gs)

Unsere Bildergalerie verrät, wie Sie Steuern sparen können:

Die fünf wichtigsten Steuer-Stichtage 2014.
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obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. Lizenz
Wer Freibeträge eintragen lässt, hat im Monat mehr vom Netto.
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dpa Lizenz