Finanzen und Recht Finanzen und Recht: Tipps für die nebenberufliche Selbstständigkeit

Nürnberg/dpa. - Zwei Millionen Menschen bauen sich inDeutschland jedes Jahr ein zweites berufliches Standbein auf. Daszumindest schätzt die Förderbank KfW. Beliebt sind Nebenjobs vorallem im Dienstleistungsbereich. So kochen etwa Zugehköche nachgetaner Arbeit abends noch bei einer Geburtstagsparty, oderIT-Spezialisten gestalten nach Feierabend noch Internetseiten.
Grundsätzlich kann sich jeder mit jedem Beruf neben seinem Jobselbstständig machen. Allerdings gibt es für bestimmte TätigkeitenEinschränkungen, sagt Rechtsanwalt Bernd Jaquemoth aus Nürnberg. DieFaustregel ist recht simpel: In Berufsfeldern, in denen es eineMeisterausbildung gibt, herrschen meist auch Einschränkungen.
Doch auch wer eine Nische für sich findet, darf nicht immer gleichloslegen. Unter Umständen muss der Nebenjob angemeldet werden. Dennwer plant, mit seiner Arbeit Geld zu verdienen, geht keinem Hobbymehr nach, sondern betreibt ein Gewerbe.
Kein Gewerbe müssen Freiberufler anmelden - etwa Journalisten,Übersetzer, Krankengymnasten oder Heilpraktiker. Gleiches gilt auchfür Land- und Forstwirte. Sie müssten ihre Selbstständigkeit nur beimFinanzamt anmelden, sagt Hildegard Reppelmund vom DeutschenIndustrie- und Handelskammertag in Berlin. Für handwerkliche Berufeist zu prüfen, ob die Eintragung in die Handwerksrolle nötig ist.
Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, sollte zudem seinenHauptarbeitgeber informieren. Das steht auch meist im Arbeitsvertrag.«Ein grundsätzliches Nebentätigkeitsverbot des Hauptarbeitgebers istunzulässig», sagt Reppelmund. In seiner Freizeit kann man machen, wasman möchte. «Doch man darf nichts machen, was direkt gegen denArbeitgeber gerichtet ist», erklärt Jaquemoth.
Zudem gilt noch, dass Arbeitnehmer ihre Freizeit oder ihren Urlaubnutzen müssen, um sich zu erholen, sagt der Anwalt. Deswegen hat derChef durchaus etwas mitzureden, wenn sein Angestellter wegen einernebenberuflichen Tätigkeit übernächtigt ins Büro kommt und sich nichtkonzentrieren kann. Außerdem ist es unzulässig, während einerKrankschreibung der nebenberuflichen Tätigkeit im Vollzeitumfangnachzugehen. «Wer zu krank für den Hauptjob ist, ist auch zu krankfür nebenberufliche Tätigkeiten», sagt Reppelmund. So etwas kann denHauptarbeitgeber sogar zur Kündigung berechtigen.
Auch Mütter oder Väter in Elternzeit können sich nebenberuflichselbstständig machen, ohne ihr Elterngeld zu verlieren. Während derElternzeit darf die wöchentliche Arbeitszeitgrenze von 30 Stundenaber nicht überschritten werden. «Ab einer Arbeitszeit von mehr als18 Stunden liegt allerdings eine hauptberufliche Tätigkeit vor, diezur Beitragspflicht in der Krankenversicherung führt», erklärt PeterSchmitz von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin. DerGewinn wird auf das Elterngeld angerechnet, bis der Mindestsatz von300 Euro erreicht wird.
Auch die Standortwahl für eine nebenberufliche Selbstständigkeitist nicht immer ohne Probleme verbunden. «In einem reinen Wohngebietkann ich Tätigkeiten ausüben, die mein Umfeld nicht beeinträchtigen»,sagt Jaquemoth. Statiker oder Journalisten, die ihr Büro in deneigenen vier Wänden haben, müssen lediglich ihren Vermieterinformieren. Dabei gilt: Niemand darf mir verbieten, in meinerWohnung etwa als Rechtsanwalt zu arbeiten. Aber schon ein Architektmit einem regen Publikumsverkehr kann Probleme bekommen.
Keine Schwierigkeiten sollte es hingegen mit der Krankenkassegeben. Wer sich neben dem Hauptberuf noch selbstständig macht, sollteseiner Krankenkasse lediglich Bescheid sagen. Die Beiträge sind überdie Haupttätigkeit abgedeckt.
Bedenken sollten nebenberuflich Selbstständige aber, dass sieneben der Einkommenssteuer auch eine Umsatzsteuer zahlen müssen.«Eine Umsatzsteuer zahlt im Prinzip jeder, der eine Dienstleistungoder ein Produkt an einen anderen weitergibt», sagt Jaquemoth. Nurwer verhältnismäßig wenig Umsatz macht, muss sie nicht erheben.
Je nach Höhe und Festlegung ist die Umsatzsteuer monatlich,vierteljährlich oder jährlich zu zahlen. «Die jährliche Zahlung hatauf den ersten Blick Vorteile, ist aber hochgradig gefährlich», warntder Anwalt. Denn viele nebenberuflich Selbstständige vergessen, dieUmsatzsteuer zurückzulegen, und haben dann schlicht kein Geld, um sieein Jahr später zu begleichen und dann auch noch im Voraus zu zahlen.
Info-Kasten: Risikoabsicherung
Überlegen sollten sich nebenberuflich Selbstständige, ob sie eineBerufs- und Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Denn: «DiePrivathaftpflicht greift für berufliche Tätigkeiten in der Regelnicht», sagt der Nürnberger Rechtsanwalt Bernd Jaqquemoth. Einesolche Versicherung hält er daher für nebenberuflich Selbstständige,die viel auf Dienstreise sind, für unabdingbar.
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## Literatur- Thomas Hammer:, Nebenberuflich Selbstständig, 180 Seiten, 9,90euro, ISBN 978-3-940580-87-0. Der Ratgeber kann bei derVerbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter derTelefonnummer 0211 3809555 oder im Internet unter www.vz-ratgeber.debestellt werden.