Finanzen Finanzen: Rentner können Steuern mindern
Halle/MZ. - Bei vielen Rentnern hat diese Nachricht große Sorgen ausgelöst. Wer kann wirklich Ärger mit dem Finanzamt bekommen? Unser Redakteur Jürgen Badstübner sprach mit Nora Schmidt-Keßeler, Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer in Berlin.
Muss jetzt jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Schmidt-Keßeler: Natürlich nicht. Das hängt von der Höhe der Einkünfte ab. Wer nur die gesetzliche Rente bis zu einem Betrag von 18 900 Euro jährlich bekommt und sonst keine weiteren Einkünfte hat, zahlt höchstwahrscheinlich keine Steuern. Wer zum Beispiel 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent des Rentenbetrags versteuern, für den Rentenbeginn in 2006 sind es 52 Prozent, für 2007 werden es 54 Prozent.
Wie erfährt das Finanzamt von den Einkünften der Rentner?
Schmidt-Keßeler: Seit 2005 sind die Rentenversicherungen verpflichtet, einer zentralen Stelle den Namen und die Identifikationsnummer eines Rentenempfängers und die Höhe der bezogenen Rente mitzuteilen. Dieses Verfahren ist langsam angelaufen. Erst mit der sogenannten "Steuer-ID", die der Staat derzeit an alle Bürger verschickt, wird es flächendeckend durchgeführt. Über die zentrale Stelle werden der Finanzverwaltung nun auch solche Rentner bekannt, die bisher nicht steuerlich erfasst waren.
Bis zu welchem Jahr können Nachzahlungen rückwirkend gefordert werden?
Schmidt-Keßeler: Die Besteuerung der Alterseinkünfte wurde mit Wirkung ab 2005 neu geordnet. Bis dahin können auch Steuern nachgefordert werden, wenn eine Steuerpflicht erst aufgrund der Neuregelung entstanden ist. Werden allerdings nun Fälle bekannt, in denen aufgrund hoher Nebeneinkünfte auch davor schon eine Steuerpflicht bestanden hätte, kann noch weiter zurückgegangen werden.
Gibt es Möglichkeiten, wie Rentner die Steuern mindern können?
Schmidt-Keßeler: Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann damit verbundene Werbungskosten geltend machen. Bisher galt dies auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Mit der Abgeltungssteuer ab 2009 wird hier nur noch der Abzug des Sparer-Pauschbetrags möglich sein. Daneben sind Sonderausgaben wie Haftpflicht-, Lebens-, Krankenhaustagegeld-, und Unfallversicherungen abzugsfähig. Außerdem sollte jeder Rentner seine Belege über Arzt- und Krankheitskosten sammeln und sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn sie einen vom Einkommen abhängigen Selbstbehalt übersteigen. Wer als Rentner einen Nebenjob ausübt, kann den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 920 Euro im Jahr geltend machen. Dies gilt allerdings nicht bei Minijobs.
Wie wird mit behinderten Rentnern verfahren? Gibt es Vergünstigungen?
Schmidt-Keßeler: Werden behinderte Rentner zur Einkommensteuer veranlagt, können sie entweder aufgrund der Behinderung entstehende Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dies gilt auch für Aufwendungen für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten. Sie können auch einen Pauschbetrag geltend machen, der je nach dem Grad der Behinderung zwischen 310 Euro und 1 420 Euro im Jahr liegt. Bezieht der behinderte Rentner eine Witwen- oder Witwerrente, erhält er einen Pauschbetrag von 370 Euro.