Umplanungen können dauern Energiewende: Bundesregierung vergeigt zentrales Projekt

Frankfurt a.M. - Der Bundesverband Windenergie (BWE) bringt es zurückhaltend zum Ausdruck und spricht von „fehlerhaftem Ausschreibungsdesign“. Im Klartext könnte man auch einfach davon sprechen, dass die Bundesregierung ein zentrales Projekt der Energiewende komplett vergeigt hat, was nun den Ausbau mit modernen Windmühlen an Land bremst. Vertreter der Erneuerbaren fordern von der Bundesregierung schnelle Korrekturen der Regeln. Die Zeit wird knapp.
Eigentlich war alles gut gemeint. Anfang 2017 wurde der Ausbau der Windenergie an Land von fixen Einspeisevergütungen auf Ausschreibungen umgestellt – die günstigsten Anbieter kommen zum Zug. Dabei wollte der frühere Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auch Energiegenossenschaften und Bürgerinitiativen eine Chance geben.
Schnell mal ein Bürgerprojekt anschieben
Deshalb erhielten die Bürgerprojekte das Privileg, dass sie ihre Vorhaben erst in viereinhalb und nicht in drei Jahren umsetzen müssen und dass sie für die Teilnahme an der Auktion keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) benötigen, wobei mit einer solchen Erlaubnis auch die Festlegung auf eine Windturbine verbunden ist.
Die Folge war: Große Projektierer legten sich völlig legal eigene Pseudo-Bürgerenergie-Gesellschaften zu, die dann fast das gesamte Kontingent der 2017 ausgeschriebenen rund 2800 Megawatt ergattern konnten; das entspricht der Leistung von etwas mehr als zwei Atomkraftwerken. Die Zuschlagspreise gingen auf beinahe sensationelle Weise in den Keller, auf zuletzt durchschnittlich 3,82 Cent pro Kilowattstunde, die in das deutsche Stromnetz eingespeist wird. Der erfreulichen Verbilligung steht aber gegenüber, dass die Windräder frühestens Ende 2021 in Betrieb gehen. Wenn überhaupt: Experten befürchten, dass viele Vorhaben gar nicht umgesetzt werden könnten, schließlich sind sie recht vage, da es keine BImschG-Genehmigung braucht.
Zukunft liegt in den Schubläden
Immerhin erkannte die Bundesregierung die Fehlkonstruktion. Aber sie setzte die Bürgerenergie-Privilegien nur vorläufig außer Kraft, für die ersten zwei von vier geplanten Ausschreibungen in diesem Jahr. Das Ergebnis: Bei der ersten Auktion wurden die ausgelobten 700 Megawatt wieder teurer, nämlich für 4,73 Cent im Schnitt, vergeben. Ende voriger Woche wurde eine noch stärkere Preissteigerung gemeldet, und zwar auf 5,73 Cent. Wie das? Es gab erstmals nicht ausreichend Angebote für das Kontingent von 670 Megawatt. Es wurden nur Gebote für 604 Megawatt eingereicht.
Geht der Windenergie nun plötzlich die Puste aus? Keineswegs. Der BWE macht darauf aufmerksam, dass in den Schubladen der Projektentwickler genehmigte Anlagen mit mehr als doppelt so viel Leistung (1384 Megawatt) bereitliegen. Die Anlagenbauer-Lobby VDMA führt die Zurückhaltung auf eine starke Verunsicherung in der Branche zurück.
Projektierer würden abwarten, bis das „politische Gezerre“ beendet sei, so Matthias Zelinger, Geschäftsführer der VDMA-Sparte Power Systems.
Dahinter steckt zuallererst die Frage: Treten bei der nächsten Versteigerung die Bürgerenergie-Privilegien wieder in Kraft? Zwar habe die Bundesregierung bereits signalisiert, dass sie auf Dauer nicht mehr gelten sollen, heißt es in der Branche. Doch getan wurde in diese Richtung bislang nichts. Die Zeit wird knapp. Denn im August soll wieder versteigert werden. Der Bundestag müsste noch vor Beginn der Sommerpause entscheiden. Die letzte Sitzung ist schon am 8. Juni. Vom Wirtschaftsministerium gab es auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme.
Darüber hinaus treibt die Branche um, was aus den versprochenen Sonderausschreibungen wird, die für die Jahre 2019 und 2020 vorgesehen sind. Im Koalitionsvertrag steht, dass in den beiden Jahren zusätzlich zu den regulären Versteigerungen (jeweils 2800 Megawatt) insgesamt weitere 4000 Megawatt vergeben werden. Aber zu welchen Konditionen? Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte auf Anfrage, zum Thema Bürgerenergie werde derzeit eine Initiative des Bundesrats beraten. Ein Vorschlag zu den Sonderausschreibungen werde erarbeitet. Details könne man nicht kommentieren.
Davon hängen die Planungen der Projektierer ab, die derzeit viel hin- und her rechnen. So liegen laut BWE zahlreiche Vorhaben auch deshalb auf Eis, weil „Umgenehmigungen“ angegangen werden: Angesichts der niedrigen 2017er-Zuschläge wird nun gewartet, bis die Turbinenhersteller leistungsstärkere Anlagen anbieten. Solche Umplanungen könnten bis zu drei Jahre dauern.