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Ehe Ehe: Mit dem Jawort Geld sparen

14.06.2007, 08:45

Berlin/dpa. - Ist das Festvorbei, sollten die Finanzen aber schnell wieder in den Blickgenommen werden. Denn in vielen Fällen macht sich zum Beispiel dierichtige Wahl der Steuerklassen unter dem Strich deutlich bemerkbar.Und auch eine Entscheidung für das so genannte Ehegattensplittingkann sich positiv auswirken. Pro Monat kann das einen Unterschied vonmehreren Hundert Euro im Portemonnaie machen.

Am wichtigsten ist die richtige Wahl der Steuerklasse. AufLohnsteuerkarten von Unverheirateten steht zum Beispiel meistSteuerklasse I. «Manchmal haben Ledige aber auch die Steuerklasse II- das ist die Klasse für Alleinerziehende», erläutert Anita Kädingvom Bund der Steuerzahler in Berlin. Hier sei der Lohnsteuerabzuggeringer als in Klasse I. Allerdings wird Klasse II nur dann gewährt,wenn kein Lebenspartner mit im Haushalt lebt.

Verheiratete dagegen können ihre Steuerklassen wählen, wie BettinaBethge von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin erklärt -ausgenommen sind davon nur Paare, die in einer Homo-Ehezusammenleben. Unternehmen frisch gebackene Eheleute nichts, kommenbeide automatisch in Steuerklasse IV. «Die entspricht der Klasse I»,sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes derLohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. «Sinnvoll ist diese Wahl,wenn beide einen etwa gleich hohen Bruttolohn haben.»

Anders sieht es aus, wenn nur einer der Partner berufstätig istoder wenn sich die beiden Gehälter so stark unterscheiden, dass einesmindestens etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens ausmacht. Dannist es oft sinnvoll, wenn die Steuerklassen III und V gewählt werden.«In Klasse III kommt der Partner mit dem höheren, in Klasse V der mitdem geringeren Bruttoverdienst», erläutert Uwe Rauhöft.

Wie sich das auswirkt, verdeutlicht Anita Käding anhand von zweiRechenbeispielen: Liegen die Jahresbruttolöhne bei 35 000 und 25 000Euro - also recht nah beieinander -, ergibt sich bei der Kombinationder Klassen IV und IV im Lauf eines Jahres ein Lohnsteuerabzug inHöhe von 10 206 Euro. Würde dieses Paar die Klassen III und V wählen,bekäme es 10 520 Euro abgezogen - also 314 Euro mehr.

Ein Ehepaar mit Bruttolöhnen von 45 000 und 20 000 Euro hätte beider Kombination IV und IV einen Abzug in Höhe von 12 391 Euro. Dieserwürde durch einen Umstieg auf die Klassen III und V um mehr als 1040auf 11 350 Euro sinken. «Hier muss zum Ende des Jahres aber eineEinkommensteuererklärung eingereicht werden», gibt Rauhöft zubedenken.

Einen Wechsel der Klassen müssen frisch Verheiratete laut AnitaKäding bis zum 30. November des betreffenden Jahres beantragen - beiihrer Gemeinde oder beim Bürgeramt. «Den Antrag müssen beideunterschreiben, und beide Lohnsteuerkarten müssen beigefügt werden.»Für Paare, die die Klassen III und V gewählt haben, gilt dann ab demFolgemonat nach dem Antrag der geringere Lohnsteuerabzug.

Verändert sich die Einkommenssituation, ist prinzipiell jedes Jahrein Klassenwechsel möglich. Trotzdem ist es ratsam, von vornhereindie familiäre Zukunft im Blick zu haben: Möchte ein Paar ein Kind undist es absehbar, dass die Frau zu Hause bleibt, sollte sie laut UweRauhöft nicht Klasse V wählen. «Das würde oft weniger Elterngeldbedeuten als bei Klasse IV oder III.» Auch ein Partner, dem aufabsehbare Zeit die Arbeitslosigkeit droht, sollte auf die Klasse Vverzichten - er bekäme sonst im Ernstfall weniger Arbeitslosengeld.

Noch eine Entscheidung müssen Verheiratete treffen, wenn es um dieSteuer geht: «Sie können getrennt veranlagt werden oder die sogenannte Zusammenveranlagung wählen», sagt Bettina Bethge. Beiletzterem - auch Ehegattensplitting genannt - werden die Einkünfteaddiert und die Summe dann halbiert. «Auf diesen Wert wird dieEinkommensteuer ermittelt. Nimmt man diesen Mal zwei, ergibt sich dieGesamtsteuerlast.» Durch das Splitting wird die «Progression», dermit dem Einkommen steigende Steuersatz, gemindert.

Die größten Vorteile ergeben sich dadurch für Eheleute, bei denennur ein Partner berufstätig ist. Hat dieser zum Beispiel einenBruttolohn in Höhe von 3000 Euro und wählt Steuerklasse III, spart erpro Monat 297 Euro Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag - auf das Jahrgerechnet ergibt das eine Ersparnis von 3564 Euro, rechnet Rauhöftvor.

Die Zusammenveranlagung wird laut Anita Käding nicht vom Datum derHochzeit an, sondern rückwirkend ab dem 1. Januar des betreffendenJahres in der Einkommensteuererklärung angewendet. «Verdienen beidedas gleiche, gibt es keinen Vorteil durch das Ehegatten-Splitting.»