BGH-Entscheid zum Markenschutz BGH-Entscheid zum Markenschutz: Puma gewinnt im Markenstreit gegen Pudel

Karlsruhe - In einer Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Markenschutz hat der Bundesgerichtshof die Eigentumsrechte von etablierten Markeninhabern gestärkt. Der I. Zivilsenat des Gerichts bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom März 2013, wonach ein Designer eine Parodie des Sportartikelherstellers Puma nicht als eigene Marke sichern darf.
Der beklagte T-Shirt-Designer Thomas Horn habe mit seiner Darstellung eines springenden Pudels die Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats, Wolfgang Büscher, am Donnerstag in Karlsruhe. „Das ist grundsätzlich unlauter.“ Die Eigentumsrechte von Puma seien in diesem Fall höher zu bewerten als das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit. Horn müsse daher seine Pudel-Marke löschen. Der Wert der Marke Puma wird auf 1,1 Milliarden Euro geschätzt.
In diesem Rechtsstreit geht es nicht allen um die Farbe: Schokoladenhersteller Lindt hat einen in Goldfolie verpackten Schoko-Bären auf den Markt gebracht. Den würde Haribo gerne wieder loswerden, schließlich sei er die "dreidimensionale Darstellung des Wortes Goldbär". Ganz so einfach geht das jedoch nicht. Zuletzt entschied das OLG Köln im Sinne von Lindt & Sprüngli: Eine hinreichende Ähnlichkeit zwischen den goldenen Bären sei nicht zu erkennen.
Gelbe Wörterbücher? Das kann eigentlich nur Langenscheidt sein. Deswegen hat sich der Münchner Verlag die Farbmarke auch schützen lassen. Der Verlag von Rosetta Stone aus den USA versuchte 2014, gegen den Schutz anzugehen. Vergeblich. Das Wörterbuch-Gelb bleibt Langenscheidt vorbehalten.
Dieser Farb-Streit ist noch nicht gelöst: Die spanische Santander-Bank und die Sparkassen ringen seit Jahren erbittert um die Rot-Farbtöne HKS 13 und HKS 14. Kommt es bis Ostern nicht zu einem Vergleich, wird das Bundespatentgericht sein Urteil fällen.
Bereits 1995 hat die Telekom ihren speziellen Magenta-Ton als "konturlose Farbmarke" schützen lassen. Immer wieder muss das Unternehmen die Farbe seitdem vor Gericht verteidigen. So auch im Jahr 2003, als sich die Telekom erfolgreich gegen den Konkurrenten Mobilcom durchsetzen konnte. Zu hoch wäre die Verwechslungsgefahr gewesen.
Es stehe dem Beklagten frei, sein Design als Künstler publizistisch zu verwenden, etwa auf einer Postkarte, sagte der Leiter der Puma-Markenabteilung, Neil Narriman. Wenn aber weiter T-Shirts mit diesem Logo verkauft würden, werde Puma wegen Markenverletzung dagegen vorgehen. Horn kündigte nach der Urteilsverkündung an, dass er das Urteil genau prüfen werde, aber bis zum Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof gehen wolle.
In einem weiteren BGH-Verfahren ging es am Donnerstag um eine Beschwerde des Beiersdorf-Konzerns gegen die Löschung der Nivea-Farbmarke Blau. Das Bundespatentgericht hatte 2013 die von Unilever beantragte Löschung bestätigt - unter anderem mit der Begründung, dass mindestens 75 Prozent der Bevölkerung den dunkelblauen Farbton mit der Marke Nivea in Verbindung bringen müssten. Ein Gutachten ergab aber für diese sogenannte Verkehrsdurchsetzung lediglich einen Wert von 57,9 Prozent.
„In meinem Alter kennt man ganz gut die blaue Dose von Nivea mit weißer Aufschrift und weiß: Das ist eine Hautcreme“, sagte Büscher. Es müsse geprüft werden, „ob das Bundespatentgericht nicht zu strenge Maßstäbe angelegt hat“. Unilever sieht in der Farbmarke für Beiersdorf eine Benachteiligung des Wettbewerbs. „Es gibt Dutzende von Wettbewerbern, die in verschiedenen Kombinationen die Farbe Blau als Teil ihres Werbeauftritts verwenden“, sagte Unilever-Anwalt Christian Rohnke. Das Unternehmen stellt Kosmetika der Marke Dove her, die ebenfalls einen blauen Farbton haben.
Beiersdorf-Anwalt Peter Baukelmann betonte, der dunkelblaue Farbton werde von dem Unternehmen nicht nur dekorativ, sondern im Sinne eines eigenständigen Markenauftritts benutzt. Marktforscher schätzen den Wert der Marke Nivea auf 2,5 Milliarden Euro. Der BGH setzte seine Entscheidung in diesem Fall für den 9. Juli an.
Erst im Oktober vergangenen Jahres hatte derselbe BGH-Senat eine Beschwerde gegen die vom Langenscheidt-Verlag für seine Wörterbücher eingetragene Farbmarke Gelb zurückgewiesen. Noch nicht endgültig entschieden ist ein Streit zwischen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der spanischen Bank Santander um die Farbmarke Rot: Hier hat das Bundespatentgericht den Parteien bis Ostern Zeit für einen Vergleich gegeben. Sollte keine Einigung zustande kommen, will das Gericht einen Beschluss verkünden. (dpa)