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Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit: Wenn der Versicherer nicht zahlen will

Von Gesa Schölgens 25.04.2013, 15:30
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Einbußen, wenn Beschäftigte nicht mehr arbeiten können. Allerdings zahlt die Versicherung nur, wenn die Gesundheitsfragen zuvor ehrlich beantwortet wurden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Einbußen, wenn Beschäftigte nicht mehr arbeiten können. Allerdings zahlt die Versicherung nur, wenn die Gesundheitsfragen zuvor ehrlich beantwortet wurden. dpa-tmn Lizenz

Halle (Saale)/DPA/DMN - „Sind Sie in den letzten zehn Jahren in einem Krankenhaus, Klinikum, einer Rehabilitations- oder Kureinrichtung untersucht, beraten oder behandelt worden?“ „Bestehen oder bestanden in den letzten fünf Jahren bei Ihnen Krankheiten, Gesundheits- oder Funktionsstörungen oder Beschwerden des Herzens, an Lunge oder Magen?“ Fragen wie diese bringen die Antragsteller einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) regelmäßig ins Schleudern.

„Bei den Gesundheitsfragen muss man peinlich genau darauf aufpassen, sie korrekt auszufüllen“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wenn man sich nicht sicher sei, solle man lieber seinen Arzt fragen. „Da muss man sich auf jeden Fall Rückendeckung holen.“ Denn die Versicherer prüfen die Richtigkeit der Angaben nicht zum Vertragsbeginn, sondern erst im Schadensfall - und dann kommt es regelmäßig zum Streit.

„Oft wird darüber gestritten, ob die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde“, sagt Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Koblenz. Gerade Rückenschmerzen würden oft nicht in den Gesundheitsfragen angegeben, da sie als unwichtig angesehen werden. Doch wer immer mal wieder Rückenschmerzen habe und deswegen beim Arzt auch schon lindernde Spritzen bekommen habe, sollte dies tunlichst seinem Versicherer mitteilen.

Ein neuer Vertrag kann sich lohnen

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Versicherte verschiedene Anbieter vergleichen - und auch einen eventuellen Jobwechsel gleich mit einkalkulieren. Neuere Verträge sehen ausdrücklich vor, dass ein Berufswechsel der Versicherung nicht mitgeteilt werden muss. Dann bleiben die Einstufung in eine Berufsgruppe und die Prämien wie bisher bestehen. Bei älteren Policen kann das anders aussehen.

Tipp: Wer sich jetzt gerade auf die Suche nach einer Berufsunfähigkeitspolice macht oder mit dem Gedanken spielt, seinen Anbieter zu wechseln, der sollte auf einem Vertrag bestehen, bei dem ein Jobwechsel nicht mitgeteilt werden muss. „Damit wird auch keine neue Risikoeinschätzung vorgenommen, die Prämie bleibt auch bei gefährlicheren Berufen gleich“, so Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.

In unserer Bildergalerie stellen wir verschiedene Fallstricke und Urteile zur Berufsunfähigkeitsversicherung vor:

Übrigens: Auch bei einem Wechsel innerhalb der Firma sind Versicherte nicht zur Meldung verpflichtet. Allenfalls bei einem Gehaltssprung sollte bei der Rentenhöhe nachgebessert werden. (mit Material von Biallo)

Berufsunfähigkeitsschutz: Was kostet die Vorsorge?

Egal um welchen Job es geht: Antrag und Konditionen einer BU beinhalten zahlreiche Fallstricke.
Egal um welchen Job es geht: Antrag und Konditionen einer BU beinhalten zahlreiche Fallstricke.
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