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Auch Deutsche mit Job im Ausland können riestern

22.10.2008, 12:44

Berlin/dpa. - Die Riester-Förderung gilt auch für Berufstätige, die in Deutschland wohnen und in Nachbarländern arbeiten. Darauf weist die Initiative «Altersvorsorge macht Schule» in Berlin hin.

Die Initiative wird unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen. Voraussetzung für den staatlichen Zuschuss sei, dass der Arbeitnehmer seine Einkommenssteuer in Deutschland entrichtet und in die gesetzliche Rentenversicherung an seinem Arbeitsort einzahlt.

Wer die volle Förderung bekommen will, muss nach Angaben der Initiative mindestens vier Prozent seines beitragspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen. Pro Jahr bekommen Riester-Sparer dann die volle Grundzulage von 154 Euro. Pro Kind erhalten sie zusätzlich einen Zuschuss von 185 Euro - ist es nach dem Jahresbeginn 2008 geboren, bekommen sie sogar 300 Euro.

Initiative «Altersvorsorge macht Schule»: www.altersvorsorge-macht-schule.de