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Altersvorsorge Altersvorsorge: Freiwillige Rentenzahlung lohnt sich

Von Sebastian Knoppik 22.12.2004, 13:45
Zumindest eine kleine Rente sichern: Mit freiwilligen Zahlungen in die Rentenkasse lässt sich die Altersvorsorge aufstocken. (Foto: dpa)
Zumindest eine kleine Rente sichern: Mit freiwilligen Zahlungen in die Rentenkasse lässt sich die Altersvorsorge aufstocken. (Foto: dpa) dpa

Berlin/dpa. - Ausbildungszeiten an Schule oder Hochschule nach dem 17.Lebensjahr werden mit insgesamt bis zu acht Jahren für diegesetzliche Rente angerechnet, darunter schulische Zeiten mit bis zudrei Jahren. «Für die darüber hinausgehenden Zeiten von Schule undStudium kann nachgezahlt werden», erklärt Dirk Büchel vom VerbandDeutscher Rentenversicherungsträger (VDR) in Berlin.

Interessant ist das oft für Hausfrauen, wie ein Fallbeispiel derLandesversicherungsanstalt (LVA) Hannover zeigt: Eine Frau war nurkurze Zeit berufstätig, hat dann geheiratet und zwei Kinder bekommen.Für diese vor 1992 geborenen Kinder bekommt sie jeweils zwölf Monatefür das Rentenkonto angerechnet. Die für die Rente nötigen 60Beitrags-Monate hat sie aber auch damit noch nicht erreicht. Die nochfehlenden Beiträge kann sie aber nachzahlen und so eine kleine Rentesichern.

Um den Anspruch geltend zu machen, reicht es aus, für den nötigenZeitraum den Mindestbeitrag von derzeit 78 Euro monatlich zu zahlen -egal ob es sich um freiwillige Zahlungen oder um Nachzahlungen fürAusbildungszeiten handelt. Die Zahlung kann jedoch auch beliebig biszum Höchstsatz von aktuell 1004,25 Euro aufgestockt werden. «Daslohnt sich aber nur in den seltensten Fällen», sagt Experte Büchel.

Einen höheren als den Mindestbeitrag zu zahlen, ist nach Angabenvon Wolf-Dieter Burde, Sprecher der LVA Hannover, nur sinnvoll, wennman glaubt, sehr alt zu werden - oder für die Zukunft starkeRentenerhöhungen erwartet: «Dann bekommt man in der gesetzlichenRentenversicherung eine gute Rendite. Ansonsten sollte man das Geldbesser in eine private Rentenversicherung stecken», rät Burde.

Alle älteren Menschen, die für Schul- und Studienzeiten nachzahlenmöchten, sollten sich beeilen: Nur noch bis Jahresende kann einAntrag auf Nachzahlung gestellt werden. Danach ist dies nur noch fürMenschen unter 45 Jahren möglich. Allerdings muss nicht bis zumJahresende bezahlt werden: «Es reicht aus, wenn der Antrag bis zum31.12.2004 gestellt wurde. Die Zahlung kann dann auch noch imkommenden Jahr erfolgen», erklärt Renten-Expterte Büchel.

Das ist auch deshalb sinnvoll, weil Rentenversicherungsbeiträgevom kommenden Jahr an stärker steuerbegünstigt sind, wie derFinanzwirt und Fachautor Robert Kracht aus Bonn erläutert. DieAusgaben für die Altersvorsorge können wegen desAlterseinkünftegesetzes künftig anders als bisher gesondert abgesetztwerden.

Für Rentenversicherungsbeiträge gilt nun ein Höchstbetrag von20 000 Euro. Allerdings können im kommenden Jahr lediglich 60 Prozentder Versicherungsbeiträge angerechnet werden. Wer den Höchstbeitragvon 12 168 Euro im kommenden Jahr bezahlt, kann davon also 60 Prozent- 7300 Euro - von der Steuer abziehen. Der Anteil steigt schrittweisean, bis im Jahr 2025 die Rentenbeiträge zu 100 Prozent von der Steuerabgezogen werden können.

Wer nicht mehr für Ausbildungszeiten nachzahlen kann, dem bleibtimmer noch die Möglichkeit, freiwillige Rentenbeiträge zu leisten.Das geht jedoch nur vor dem Renteneintritt, also in der Regel vor dem65. Lebensjahr, erläutert VDR-Rentenexperte Büchel. Sie können abeinem bestimmten Zeitpunkt laufend bis zum Renteneintritt bezahltwerden. Zahlungen im Nachhinein sind nur eingeschränkt möglich: Nurjeweils bis zum 31. März eines Jahres können Beiträge nachgezahltwerden, die dann noch für das vergangene Jahr angerechnet werden.

Für viele Selbstständige lohnt sich die freiwilligeBeitragszahlung besonders dann, wenn sie vorher in der gesetzlichenRentenversicherung pflichtversichert waren. Durch freiwilligeRentenbeiträge können sie sich den Anspruch auf vorzeitigeAltersrente mit 63 wahren. Dazu müssen sie mindestens 35 Jahre in diegesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben - egal ob freiwilligoder pflichtversichert.

Wer überlegt, freiwillige Beiträge zu zahlen oder fürAusbildungszeiten nachzuzahlen, sollte sich an die Beratungsstelleseines Rentenversicherungsträgers wenden. «Dort kann geklärt werden,welche Ansprüche bereits bestehen», sagt LVA-Sprecher Burde.Anschließend muss der entsprechende Antrag gestellt werden. DieZahlungen können dann entweder per Lastschrift abgebucht oderüberwiesen werden. Für viele ist dann zumindest eine kleineAltersrente gesichert.