5000-Euro-Grenze 5000-Euro-Grenze: Das sind die Bargeld-Obergrenzen in der EU

Berlin - Die Bundesregierung will den Bargeldverkehr mit einer Obergrenze von 5000 Euro einschränken, um Terroristen und Kriminellen die Arbeit zu erschweren. Diese Obergrenze ist heftig umstritten, dabei ist so eine Grenze in anderen Ländern längst Gesetz. Viele EU-Staaten haben den Bargeldverkehr bereits deutlich eingeschränkt.
Neben Deutschland kann man innerhalb der Europäischen Union nur noch in Island, Österreich, Slowenien, Litauen, Lettland und auf Zypern komplett ohne Obergrenze mit Bargeld bezahlen. In allen anderen Ländern gibt es entweder eine Grenze, die gesetzlich festgeschrieben ist oder aber eine Grenze, die lediglich in der Praxis Anwendung findet, die aber noch nicht auf einer gesetzlichen Grundlage basiert.
Großbritannien:
In Großbritannien gibt es keine Obergrenze, allerdings müssen sich Händler bei der Steuerbehörde als „Händler hochwertiger Güter“ registrieren, wenn sie Barzahlungen über 15.000 Euro entgegen nehmen wollen.
Irland:
Offiziell gibt es keine Obergrenze, in der Praxis können Händler das aber anders handhaben und Bargeld nur bis zu einer gewissen Summe annehmen.
Norwegen:
Für den Einkauf gibt es keine Obergrenze – aber beim Erwerb von Dienstleistungen, die von Selbstständigen angeboten werden. Wenn der Betrag 10.000 Norwegische Kronen (etwa 1078 Euro) übersteigt und der Dienstleister die Steuern und die Mehrwertsteuer des Kaufpreises nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden.
Dänemark:
Wie in Norwegen gibt es auch nur für Dienstleistungen eine Einschränkung. Wenn der Betrag 10.000 Dänische Kronen (etwa 1340 Euro inklusive Mehrwertsteuer) übersteigt und der Händler die Steuern und die Mehrwertsteuer des Kaufpreises nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden.
Schweden:
Schweden hat ebenfalls keine gesetzliche Beschränkung. Die akzeptierten Zahlungsmittel können jedoch vertraglich festgelegt sein, so dass ein Händler die Annahme von Bargeld verweigern kann.
Finnland:
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, aber der Händler ist im Gegenzug auch nicht verpflichtet, Bargeld anzunehmen.
Lesen Sie im Folgenden unter anderem mehr über die Obergrenzen in Frankreich, Portugal und Spanien.
Estland:
Das Bargeld kann ab 50 Geldstücken oder Geldscheinen verweigert werden, gleichgültig wie hoch der Wert ist.
Ungarn:
Verbraucher können uneingeschränkt in bar bezahlen. Eine Begrenzung auf 1,5 Millionen ungarische HUF (etwa 5000 Euro) pro Monat gilt für juristische Personen, Unternehmerverbände und Einzelpersonen, die mehrwertsteuerpflichtig sind.
Frankreich:
Die Höchstgrenze der Bargeldzahlung liegt bei 1000 Euro für in Frankreich ansässige Steuerzahler und für ausländische Händler und bei 10.000 Euro für ausländische Verbraucher.
Portugal:
Bei einem Geschäft zwischen Verbraucher und Händler liegt die Höchstgrenze ebenfalls bei 1000 Euro.
Spanien:
Ortsansässige können bis zu 2500 Euro in bar zahlen. Für Ausländer, die nicht in Spanien leben, liegt die Grenze bei 15.000 Euro.
Finden Sie im Folgenden die Obergrenzen für Belgien, Italien und weitere EU-Länder.
Belgien:
Die Grenze liegt bei 3000 Euro. Bargeldzahlungen bei einem Immobilienerwerb sind seit 2014 verboten. Es gibt einen Gesetzesvorschlag, dass die Höchstgrenze auf 7500 Euro angehoben werden soll.
Italien:
Die Obergrenze für Barzahlungen liegt exakt bei 2999,99 Euro. Bei Verstößen beträgt die Mindeststrafe 3000 Euro.
Kroatien:
Hier liegt die Grenze bei 15.000 Euro.
Griechenland:
In Griechenland darf man bis zu 1500 Euro bar bezahlen. Ausnahmen gibt es beim Autokauf. Da besteht bisher noch keine Obergrenze, eine entsprechende Gesetzesänderung wird aber debattiert.
Finden Sie im Folgenden unter anderem die Höchstgrenzen in Bulgarien, Tschechien und Polen.
Bulgarien:
Die Obergrenze liegt bei 15.000 Lew – das sind rund 7668 Euro.
Rumänien:
In Rumänien beträgt die Grenze für Barzahlungen bei 10.000 RON pro Person und pro Tag. Umgerechnet sind das etwa 2260 Euro.
Slowakei:
Bargeldzahlungen bis 5000 Euro sind möglich bei Geschäften unter Händlern und bei einem Kaufabschluss zwischen einem Verbraucher und einem Händler. Bei Privatpersonen liegt die Höchstgrenze bei 15.000 Euro.
Tschechien:
Bis zu 13.000 Euro können bar bezahlt werden. Die Zahlung darf nicht mehr als 50 Geldstücke übersteigen – Banknoten können uneingeschränkt bar bezahlt werden.
Polen:
Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 15.000 Euro.

