VW-Korruptionsprozess VW-Korruptionsprozess: Klaus Volkert muss ins Gefängnis

Braunschweig/dpa. - Wegen seiner Verwicklung in die VW-Korruptionsaffäre muss der frühere Betriebsratschef Klaus Volkert für fast drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Volkert am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der 65-Jährige habe sich über einen langenZeitraum in hohem Maße persönlich bereichert. Der einst mächtigeVolkert hatte länger als zehn Jahre lang von Ex-VW-ArbeitsdirektorPeter Hartz Sonderzahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Eurobekommen. Außerdem habe die Ex-Geliebte Volkerts auf dessen Drängenhin Geld von Volkswagen ohne Gegenleistung kassiert. Der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer wurde zu einer Strafe von einemJahr auf Bewährung verurteilt.
Die Verteidiger kündigten an, Revision einzulegen. «DieEntscheidung der Kammer wird nicht das letzte Wort sein», sagte derVerteidiger Volkerts, Johann Schwenn. Er sprach mit Blick auf dasUrteil gegen Hartz von einem «krassen Fall von Zweiklassen-Strafjustiz». Volkert und Hartz seien ungleich behandelt worden.Hartz war im Januar 2007 nach einem umstrittenen Deal mit der Justizwegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung undeiner Geldstrafe in Höhe von 576 000 Euro verurteilt worden. DieVerteidiger Volkerts und Gebauers hatten in allen HauptanklagepunktenFreisprüche verlangt.
Volkert und Gebauer gelten als Schlüsselfiguren in der VW-Affäreum Lustreisen auf Firmenkosten und Schmiergeldzahlungen, die imSommer 2005 ins Rollen gekommen war. Volkert wurde wegen Anstiftungund Beihilfe zur Untreue sowie wegen Verstoß gegen dasBetriebsverfassungsgesetz verurteilt. Die Vorsitzende RichterinGerstin Dreyer sagte, Volkert habe gewusst, dass für seine Bezügeeine eigens zur Gehaltsfestsetzung für Betriebsräte geschaffeneKommission zuständig war. Er habe diese bewusst umgangen. «DerAngeklagte wusste, dass er die Zahlungen nur deshalb erhielt, weil erBetriebsratsvorsitzender war.»
Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, welchen Wert seine Arbeitfür VW hatte. Volkert hatte argumentiert, er habe die Zahlungenerhalten, weil er mit seiner Arbeit als Betriebsratschef wichtige und«wertschöpfende» Aufgaben im Interesse des Unternehmens erfüllt habe.
Durch die Sonderboni an Volkert sei VW ein «Vermögensschaden»entstanden, sagte Dreyer. Es komme nicht darauf an, welchewirtschaftlichen Vorteile Volkerts Arbeit möglicherweise für denAutobauer hatte. Volkert habe zudem gewusst, dass seinebrasilianische Ex-Geliebte nur zum Schein einen Vertrag bei VW gehabthabe, aber keine Gegenleistung dafür erbrachte. Dadurch sei einSchaden von rund 400 000 Euro entstanden. Volkert und seine Ex-Geliebte hatten auch Privatreisen auf VW-Kosten unternommen, Volkerthatte zudem die Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen.
Gebauer wurde wegen Untreue und Anstiftung zur Untreue sowieBegünstigung eines Betriebsrats verurteilt. Der 63-Jährige hatteLustreisen, Sexpartys und Geschenke auf VW-Kosten organisiert,nachdem Hartz ihn aufgefordert hatte, die Spitze der Betriebsräte«großzügig» zu behandeln, um sich das Wohlwollen Volkerts beiwichtigen Entscheidungen zu sichern. Gebauer hatte etwa Reisen über«Eigenbelege» ohne jegliche Kontrolle abgerechnet. Zudem habe aufGebauers Initiative dessen damalige Geliebte einen Job bei der VW-Tochter Skoda bekommen - ohne Gegenleistung.
Die Vorsitzende Richterin sagte, auch Gebauer habe sich persönlichbereichert und «eigene Annehmlichkeiten» genossen. So habe erProstituierte besucht und Privatreisen auf VW-Kosten unternommen. Aufder anderen Seite aber ist Gebauer aus Sicht des Gerichts finanziellruiniert. Gebauers Verteidiger Wolfgang Kubicki sagte, er wolle inRevision gehen. «Ich kann Untreue nicht akzeptieren.» Gebauer habenur auf Anweisung gehandelt. Kubicki sagte zudem, er prüfe einemögliche Schadenersatzklage gegen VW, weil der Autobauer dieBetriebsrente Gebauers gekürzt habe.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. «Wirsehen uns bestätigt», sagte Sprecher Klaus Ziehe. Die «Schmerzgrenze»für die Staatsanwaltschaft wäre eine Bewährungsstrafe gewesen. Ziehewies die Kritik der Verteidigung an einer «Zweiklassen-Justiz»zurück. Mit Blick auf Hartz und Volkert sagte er, derjenige, dernehme, werde immer härter bestraft als derjenige, der gebe. DieStaatsanwaltschaft hatte für Volkert eine Haftstrafe von drei Jahrenund neun Monaten gefordert. Für Gebauer hielt die Anklage ein Jahrund acht Monate für angemessen.
Nachdem die Verteidigung Revision eingelegt hat, muss dies vomBundesgerichtshof (BGH) geprüft werden. Die Entscheidung liegt nachAuskunft des Landgerichts beim 5. BGH-Senat in Leipzig. Möglich isteine Bestätigung oder eine Aufhebung des Urteils.