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Stichwort: Der Lissabon-Vertrag

03.11.2009, 09:41

Hamburg/dpa. - Der Vertrag von Lissabon soll eine neue Rechtsgrundlage für die Europäische Union schaffen. Er wurde im Dezember 2007 von Präsidenten, Regierungschefs und Außenministern der 27 EU-Staaten unterschrieben.

Die Zeremonie war die Voraussetzung dafür, dass der Vertrag in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden kann. Der Reformvertrag sieht häufigere Mehrheitsentscheidungen bei Abstimmungen vor. Dadurch werden die Blockademöglichkeiten einzelner Staaten verringert. Im Ministerrat werden Stimmen nicht mehr nach Größe und Bedeutung der Staaten gewichtet, sondern eine «doppelte Mehrheit» (sowohl der Staaten als auch der Bevölkerung) entscheidet.

Zugleich wird die Stellung der nationalen Parlamente und die des Europaparlaments gestärkt. Die EU bekommt mehr außenpolitische Befugnisse und eine Art «Außenminister». Auch ein Ratspräsident soll jeweils für zweieinhalb Jahre gewählt werden.

Die EU-Kommission sollte ursprünglich verkleinert werden. Nach dem ersten gescheiterten Referendum in Irland vom Juni 2008 wurde jedoch allen Staaten zugesichert, dass sie auch weiterhin einen Kommissar stellen dürfen. Vor allem Deutschland und Frankreich sehen den Lissabon-Vertrag als Voraussetzung für künftige EU-Erweiterungen. Die bisherige Rechtsgrundlage der EU, der «Nizza-Vertrag», ist hingegen auf 27 EU-Mitgliedstaaten ausgerichtet.