1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Steuererklärung: Steuererklärung: Viele Klippen im Formular

Steuererklärung Steuererklärung: Viele Klippen im Formular

Von JOCHEN LORECK 13.12.2009, 19:24

BERLIN/MZ. - Laut Schätzungen des Bundes der Steuerzahler(BdSt) ist inzwischen jeder dritte Bescheidder Finanzämter nicht korrekt - erstens weildie Angaben der Steuerpflichtigen unvollständigoder irreführend sind, zweitens weil sichFinanzbeamte allzu sehr auf ihre Computerverlassen und dabei anrechenbare Details übersehen.

Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverbandder Lohnsteuerhilfevereine (BDL): "Viele Bürgermachen ihre Steuererklärung ohne genügendVorkenntnisse. Schon der Unterschied zwischen,Werbungskosten’, ,Sonderausgaben’ und ,AußergewöhnlichenBelastungen’ ist ihnen nicht ganz klar. Einegroße Klippe ist zum Beispiel auch, wenn inden Formularen mal nach Einkünften, mal nachEinnahmen gefragt wird."

Über die Kompliziertheit des Steuerrechtskann sich Nöll eigentlich nur freuen. Schließlichtreibt dies immer mehr Steuerpflichtige indie Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine.Nöll: "Manch einer stellt einen Schuhkartonmit Belegen vor uns hin und fühlt sich komplettmit dem Steuerrecht überfordert. Früher habenwir pro Sprechstunden-Termin eine Viertelstundeeinkalkuliert. Jetzt werden die Termine eherim Ein-Stunden-Takt vergeben."

Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler moniert,dass es zwar spezielle Formblätter für Arbeitnehmergibt, nicht aber für Rentner: "Solange dasso ist, kommt es leicht zu Verwechslungenzwischen allgemeiner Rente und Betriebsrenteund damit zu fehlerhaften Steuerbescheiden."

Der Interessenverband verweist darauf, dasses seit 2008 für alle Steuerzahler eine sogenannte Steueridentifikationsnummer gibt.Damit ist auch die Deutsche Rentenversicherungin der Lage, diese Nummer abzufragen, so dassdie Finanzämter wiederum ein gesondertes Formblattausgeben könnten - sofern es dafür eine Verwaltungsregelunggäbe. Isabel Klocke: "Die Einführung der vereinfachtenEinkommensteuererklärung für Rentner ist zwarangekündigt, aber noch haben wir sie leidernicht."

Regelmäßig informiert die Steuerzahler-Organisationüber typische Flüchtigkeitsfehler im Formularkrieg:Da werden zum Beispiel bei den Werbungskostendie Gebühren für die Kontoführung vergessen.Paare, die nicht verheiratet sind und gemeinsamein Kind in der gemeinsamen Wohnung großziehen,wissen oft nicht, dass sie Unterhaltsleistungensteuermindernd geltend machen können. Oder:Im Zuge der Besteuerung der Sparzinsen behältdie Bank von vornherein einen Teil ein undführt ihn direkt an das Finanzamt ab. Denabgezogenen Betrag kann man sich aber unterUmständen vom Staat zurückholen, wenn derso genannte Sparer-Freibetrag nicht überschrittenist.

Flattert der Bescheid des Finanzamts ins Haus,empfiehlt der Steuerzahler-Bund eine sorgfältigePrüfung - zum Beispiel: Wurden alle Freibeträgeberücksichtigt? Wurden auch die Beiträge zurSozialversicherung und die turnusmäßigen Vorauszahlungeneingerechnet?

Und nicht zu vergessen: notfalls Einsprucheinlegen. Binnen Vier-Wochen-Frist kann durchschriftlich eingereichten Einspruch eine kostenfreieNachprüfung erwirkt werden. Allein im vergangenenJahr haben mehr als fünf Millionen Steuerpflichtigevon ihrem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht.In knapp der Hälfte der Fälle kam es daraufhinzu einer nachträglichen Änderung.

"Vater Staat" ist also durchaus geneigt, Fehlereinzugestehen und dann entsprechend nachzubessern.