Recht Recht: Bei Studienplatzklagen auf Antragsfristen achten
Köln/dpa. - Das bedeutetaber nicht, dass sie keine Chance auf einen Studienplatz haben: Dennwer auf dem vorgesehenen Weg nicht in die Hochschule kommt, kann sichimmer noch einklagen. Dabei sind allerdings etliche Formalien zubeachten. Und Kläger müssten die nötigen Anträge rechtzeitig stellen,erläuterte der Rechtsanwalt Christian Birnbaum aus Köln imdpa-Themendienst-Gespräch. Denn wenn sie die Fristen verpassen, hateine Klage keine Chance. So müssen Bewerber vorgehen:
Anträge stellen: Der erste Schritt ist es, einen sogenanntenKapazitätsantrag zu stellen. Hierfür reiche ein formloses Schreibenan die Hochschule, erklärte Birnbaum. «Das formuliert man etwa so:'Hiermit bewerbe ich mich für einen Studienplatz außerhalb derfestgesetzten Aufnahmekapazität.'» Es geht in dem Antrag also nichtum einen der regulär vorgesehenen Plätze, sondern um einenExtraplatz. Das beinhaltet den Vorwurf, dass die Hochschule ihreAufnahmekapazität nicht voll ausgeschöpft habe. «Man wirft ihr alsovor, nicht an den Rand dessen gegangen zu sein, was sie verkraftet.»Die Hochschule muss diesen Vorwurf dann nämlich widerlegen.
Zusätzlich müssten Bewerber einen Eilantrag beimVerwaltungsgericht stellen, führte Birnbaum aus. Darin verlangen sievom Gericht, dass es anordnet, den Bewerber vorläufig zuzulassen.
Fristen beachten: Für die Anträge sind in vielen BundesländernFristen zu beachten. Diese sind längst nicht immer identisch mit denTerminen für eine reguläre Bewerbung - schließlich läuft eine Klageunabhängig davon. «Ich bewerbe mich ja um einen Studienplatz, den esnoch gar nicht gibt», erklärte Birnbaum. In einigen Ländern ist esdaher nicht einmal nötig, dem Ablehnungsbescheid zu widersprechen. Indiesem Punkt gibt es in anderen Ländern aber Ausnahmeregeln. Das giltauch für die Frage, ob Schulabgänger sich vor einer Klage überhauptregulär beworben haben müssen.
Für den Eilantrag gelten wiederum eigene Fristen, erläuterteBirnbaum. Hierbei werde es mitunter richtig kompliziert. DennBewerber müssen gleich in zweifacher Hinsicht aufpassen: Sie dürfenihn nicht zu spät einreichen - «aber auch nicht zu früh». ImEinzelfall sei das Zeitfenster so eng, dass der Antrag exakt an einemfestgelegten Tag eingehen muss, damit Bewerber die Formalieneinhalten.