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Post-Mindestlohn ist rechtswidrig

28.01.2010, 17:19

Leipzig/dpa. - Die Verordnung über den Post-Mindestlohn ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag in letzter Instanz entschieden. Es gab damit den Klagen mehrerer privater Konkurrenten der Deutschen Post und des Arbeitgeberverbandes BdKEP Recht.

Beim Zustandekommen des Post-Mindestlohns 2007 habe das Bundesarbeitsministerium gravierende Verfahrensfehler begangen, urteilte der 8. Senat. Es sei versäumt worden, den Post-Konkurrenten die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Damit seien sie in ihren Beteiligungsrechten verletzt worden (Az.: BVerwG 8 C 19.09 - Urteil vom 28. Januar 2010).

Das Ministerium kündigte an, Konsequenzen ziehen zu wollen, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Die Gewerkschaft Verdi forderte das Ministerium auf, den Formfehler zu «heilen». Politiker von SPD und Linkspartei forderten einen flächendeckenden Mindestlohn. Arbeitgeberverbände der privaten Brief- und Postbranche begrüßten das Urteil einhellig. Sie hatten stets die Höhe des Mindestlohnes kritisiert, die aus ihrer Sicht nur die ohnehin marktbeherrschende Deutsche Post begünstigt. Der Post-Wettbewerber PIN Mail erklärte umgehend, nun die Löhne kürzen zu wollen.

Der seit 2008 geltende Post-Mindestlohn war zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelt worden. Er liegt zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro pro Stunde für Briefträger. Ausgehend vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz übertrug das Bundesarbeitsministerium den Mindestlohn auf weite Teile der Postbranche. Dabei wurde nach Überzeugung der Bundesverwaltungsrichter das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten.

Der stellvertretende SPD-Vorsitzende und ehemalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz betonte, dass der Mindestlohn lediglich wegen eines Formfehlers gekippt wurde. «Damit steht fest: Ein Post-Mindestlohn ist möglich - insbesondere auf der unterdessen modernisierten Grundlage des Entsendegesetzes.» Die Linke forderte einen gesetzlichen, einheitlichen Mindestlohn zum Schutz vor Lohndumping in allen Branchen.

Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP), Rudolf Pfeiffer, erklärte nach der Urteilsverkündung: «Die Rechtsverordnung bleibt weiterhin nichtig, und damit gibt es keinen Post-Mindestlohn.» Das gilt allerdings nur für die Kläger - darunter die niederländische TNT und PIN Mail -, und auch nicht langfristig. Die bemängelte Verordnung läuft ohnehin am 30. April aus. Wie es danach mit dem umstrittenen Mindestlohn weitergeht, ist offen.

Die privaten Post-Konkurrenten hatten immer beklagt, das Niveau des Mindestlohns sei für sie existenzgefährdend. Sie hatten mit der Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste einen eigenen Mindestlohn von 6,50 Euro (Ost) und 7,50 Euro (West) vereinbart. Die höchstrichterliche Entscheidung sei «ein eindeutiger Sieg für den Wettbewerb in der Brief- und Zustellbranche», erklärte Florian Gerster, Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ). Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt erklärte: «Damit ist klar: Die vorherige Bundesregierung hat rechtswidrig gehandelt, als sie diesen Monopolsicherungslohn in Kraft gesetzt hat.» Der Post-Mindestlohn habe «Tausende Arbeitsplätze gekostet».