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Wohnungsmarkt Wohnungsmarkt: So funktioniert die Mietpreisbremse

Von Thorsten Knuf 23.09.2014, 12:09
Die Bundesregierung hat sich auf die Mietpreisbremse geeinigt.
Die Bundesregierung hat sich auf die Mietpreisbremse geeinigt. dpa Lizenz

Berlin - In Ballungsräumen wie Berlin, Frankfurt am Main und Köln kennen die Wohnungsmieten seit Jahren nur eine Richtung: Immer steil nach oben. Schwarz-Rot macht nun ernst mit der angekündigten Mietpreisbremse: Sie soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten und ab dann den Anstieg der Wohnkosten eindämmen. Der koalitionsinterne Streit ist beigelegt, wie Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag mitteilte. Ein Überblick.

Was genau planen die Koalitionäre?

Wird eine bestehende Wohnung neu vermietet, kann die Miete künftig von den Behörden gedeckelt werden. Sie darf dann in bestimmten Fällen maximal noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung gilt aber nicht bundesweit: Vielmehr werden die Bundesländer ermächtigt, Regionen mit „angespannten Wohnungsmärkten“ festzulegen. Nur hier greift die Mietpreisbremse.

Besonders großer Druck auf dem Wohnungsmarkt herrscht derzeit in prosperierenden Ballungsräumen in Westdeutschland sowie in der Hauptstadt Berlin. Auch zahlreiche mittelgroße und kleinere Universitätsstädte sind betroffen. „Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Dazu soll die Mietpreisbremse einen Beitrag leisten. Mehr als 30 oder 40 Prozent Mietsteigerung in einigen Ballungsgebieten sind einfach inakzeptabel“, sagt Maas.

Gilt die Mietpreisbremse in den Gebieten auch für Neubauten?

Nein. Neubauten und „umfassende Modernisierungen“ sind ausdrücklich ausgenommen. Hier dürfen die Vermieter den Mietpreis verlangen, den sie am Markt erzielen könne. Die Koalition will so verhindern, dass der dringend benötigte Wohnungsbau abgewürgt wird.

Minister Maas hatte sich bereits vor zwei Monaten dazu bereit erklärt, entgegen seiner ursprünglichen Planung vom März auch die Wiedervermietung von Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen. Das war eine zentrale Forderung der Union. Die Immobilienwirtschaft argumentiert, dass eine Investition nicht über die Laufzeit eines einzigen Mietvertrages, sondern über viele Jahre hinweg wieder hereingespielt werden müsse. Wenn sie sich nicht lohne, werde erst gar nicht gebaut.

Wie lange gilt die Mietpreisbremse?

Auch hier ist der Minister dem Koalitionspartner entgegen gekommen. Das Gesetz wird jetzt auf fünf Jahre befristet. Nur in diesem Zeitfenster können die Länder entscheiden, ob und in welchen Regionen die Mietpreisbremse gelten soll.

Die entsprechende Rechtsverordnung soll dann aber auch für fünf Jahre Bestand haben – also über das Ablaufdatum des Gesetzes hinaus. Beispiel: Das Bundesland X legt im Jahr 2017 fest, dass der Wohnungsmarkt in der Kommune Y angespannt ist. Dann kann dort die Mietpreisbremse bis 2022 gelten, obwohl das Bundesgesetz schon 2020 ausgelaufen ist.

Werden Mieter auch an anderer Stelle entlastet?

Ja. Die Koalition will wie angekündigt auch das so genannte Bestellerprinzip im Makler-Recht einführen. Das bedeutet: Wer den Makler bestellt, muss ihn künftig auch bezahlen. Bislang ist es Usus, dass Vermieter den Vermittler beauftragen, der Wohnungssuchende aber die Courtage zu zahlen hat. Bestellt der Vermieter, hat er künftig die Kosten zu tragen. Bestellt der Mieter, steht er in der Pflicht.

Verbraucherschützer rechnen allerdings damit, dass die Makler-Branche und die Vermieter viel Phantasie aufwenden werden, um am Ende doch den Mieter zu Kasse zu bitten.

Denkbar ist zum Beispiel, dass im stillschweigenden Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter überhöhte Ablöse-Zahlungen für Küchen oder Fußböden vereinbart werden und sich der Vermieter auf diese Weise schadlos hält. Will ein Mieter eine Wohnung unbedingt bekommen, wird er in Gegenden mit Wohnungsmangel oft keine andere Wahl haben, als sich auf solche illegalen Spielchen einzulassen.