«Wohn-Riester» und höheres Wohngeld beschlossen
Berlin/dpa. - Selbst genutztes Wohneigentum kann künftig in die Altersvorsorge einbezogen werden. Das Bundeskabinett beschloss nach gut zweijährigen Verhandlungen der Koalition den Gesetzentwurf für die Eigenheimrente («Wohn-Riester»). Zum ersten Mal nach acht Jahren soll auch das Wohngeld steigen.
Vorgesehen ist eine deutliche Erhöhung der Leistung für Geringverdiener und Rentner um rund 60 Prozent auf durchschnittlich 142 Euro im Monat. Das Bundeskabinett beschloss die dazu nötigen Gesetzgebungs-Hilfen für den Bundestag. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
«Die Verbesserungen beim Wohngeld kommen ganz besonders den Wohngeldempfängern in den neuen Ländern zugute», sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Die Anhebung der zulässigen Höchstmietbeträge trage den durchschnittlichen Mietsteigerungen seit 2001 von acht Prozent Rechnung. Wegen der gestiegenen Kosten für Öl und Gas soll künftig auch die Entwicklung der Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes eingehen.
Für die beschlossene Eigenheimrente kann künftig angesammeltes Geld aus einem «Riester-Vertrag» komplett entnommen werden, um schneller eine Wohnung oder ein Haus für den Eigenbedarf kaufen zu können. Auch die Tilgung von Darlehen soll direkt gefördert werden.
Die neue Wohnförderung wird den Staat knapp eine Milliarde Euro pro Jahr kosten. Teile der Kreditwirtschaft und der Mieterbund hatten die Pläne als zu kompliziert kritisiert und Nachbesserungen gefordert.
Selbst genutztes Immobilienvermögen gehört bisher nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente. «Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt jedoch das mietfreie Wohnen im Alter eine der Geldrente vergleichbare Art der individuellen Altersvorsorge dar», werden die Gesetzespläne begründet.
Nach dem Gesetzentwurf können bis zu 100 Prozent des angesparten, steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens für eine im Inland selbst genutzte Wohnimmobilie verwendet werden. Anders als bisher müssen Berechtigte das Geld nicht vor Beginn der Rente zurückzahlen. Zudem sollen die zur Darlehenstilgung eingesetzten Mittel als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden. Die für Tilgungsbeiträge gewährten Zulagen sollen komplett für die Abzahlung von Darlehen verwandt werden können.
Um die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter zu ermöglichen, ist die Bildung eines fiktiven «Wohnförderkontos» geplant. Darauf werden die in der Immobilie gebundenen, geförderten Beträge erfasst. Hinzu kommen zwei Prozent Zinsen im Jahr. Es soll nur das tatsächlich investierte Kapital besteuert werden.
Zu Beginn der Auszahlungsphase besteht ein einmaliges Wahlrecht: Förderberechtigte können zwischen der jährlich nachgelagerten Besteuerung und einer Einmalbesteuerung entscheiden. Wenn der geförderte Wohneigentümer die Steuerlast auf einen Schlag begleicht, erhält er einen Rabatt. Dann werden nur 70 Prozent besteuert.