Wissenschaft Wissenschaft: Strafrechtliche Vorwürfe gegen Guttenberg
Berlin/dpa. - Bei den Staatsanwaltschaften in Berlin und Hofsind mehrere Strafanzeigen gegen Guttenberg eingegangen (in Hof, weildie dortigen Ermittler für die Universität Bayreuth zuständig sind,wo Guttenberg promoviert wurde). Die Anzeigenerstatter werfenGuttenberg Verstöße gegen das Urheberstrafrecht, Untreue undTitelmissbrauch vor.
Der Missbrauch von Titeln kann nach Paragraf 132a Strafgesetzbuchmit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndetwerden. Strafbar macht sich unter anderem, wer «unbefugt» einenakademischen Grad führt. Guttenberg war der Titel jedoch zunächstformell ordnungsgemäß verliehen worden. Damit liegt keinTitelmissbrauch vor.
Komplizierter ist der Vorwurf der Untreue: Guttenberg, so derVorwurf, habe für seine Dissertation Leistungen desWissenschaftlichen Dienstes des Bundestags in Anspruch genommen -obwohl dies nur für mandatsbezogene Zwecke zulässig ist. Dennochkomme eine Verurteilung wegen Untreue mit «allerhöchsterWahrscheinlichkeit» nicht infrage, sagt der BerlinerStrafverteidiger Ulrich Wehner. Voraussetzung für Untreue sei einePflicht, fremdes Vermögen zu betreuen. Das sei jedoch keineHauptpflicht aus dem Abgeordnetenverhältnis. «Einen allgemeinenTatbestand des Amtsmissbrauchs gibt es hingegen nicht», so Wehner.
Am ehesten Substanz hat wohl der Vorwurf einer strafbarenVerletzung des Urheberrechts. Nach Paragraf 106 desUrheberrechtsgesetzes ist die Vervielfältigung eines Werks «ohneEinwilligung des Berechtigten» strafbar - mit Freiheitsstrafe bis zudrei Jahren oder Geldstrafe. Die seitenweise Übernahme fremder Textein einer Dissertation ist damit grundsätzlich strafbar.
Verfolgt wird die Tat jedoch nur auf Antrag des Berechtigten oderbei besonderem öffentlichen Interesse. Klassischerweise ist dies beierheblichem wirtschaftlichem Schaden der Fall, etwa bei Raubkopien ingrößerem Umfang. Experten für Urheberrecht rechnen deshalb nichtdamit, dass Guttenberg fürs Abkupfern strafrechtlich belangt wird.