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Waffenrecht Waffenrecht: Tragen von Scheinwaffen soll grundsätzlich verboten werden

Von Markus Decker 30.01.2008, 12:53
Ein Kind legt mit der Nachbildung einer Pistole an. Softair-Waffen dürfen eigentlich nur auf Schießplätzen genutzt werden.
Ein Kind legt mit der Nachbildung einer Pistole an. Softair-Waffen dürfen eigentlich nur auf Schießplätzen genutzt werden. dpa

Halle/MZ. - Die Unterhändler Reinhard Grindel (CDU) und Gabriele Fograscher (SPD) haben sich darauf verständigt, das Verbot auf Kurz- bzw. Faustfeuerwaffen wie Pistolen und Revolver auszudehnen. Sie folgten damit einem Votum des Bundesrates und Empfehlungen der Gewerkschaft der Polizei. „Die Anscheinswaffen sind ein Problem“, sagte Hans-Peter Uhl, der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der MZ. „Sie sind originalgetreu nachgebaut. Wenn einer damit beispielsweise auf einen Polizisten zugeht: Woher soll der wissen, dass es sich um eine Anscheinswaffe handelt? Deshalb müssen wir das Tragen von Anscheinswaffen verbieten.“ Allerdings gehe „das Hauptrisiko von den illegalen Waffen aus“.

Die erste Lesung der Waffenrechtsreform hat bereits stattgefunden. Am 13. Februar wird es eine Anhörung im Bundestagsinnenausschuss geben. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für März geplant.

Das offene Tragen der Anscheinswaffen soll dem Gesetzentwurf zufolge zwar nicht unter Strafe gestellt werden. Bei einem Verstoß gegen das Verbot kann diese dem Träger aber „ersatzlos und endgültig“ entzogen werden, wie es in dem Entwurf heißt. Eine Ausnahme gilt für Film- und Fernsehaufnahmen sowie Theateraufführungen. Hier sollen die Anscheinswaffen weiterhin getragen werden dürfen.