Vogelgrippe Vogelgrippe: Auf Rügen gilt erneut verschärfte Stallpflicht für Geflügel
Berlin/dpa. - Das Bundesagrarministerium begrüßte dieRegelung, sieht allerdings derzeit noch keine Notwendigkeit für neueMaßnahmen gegen die Vogelgrippe-Gefahr in anderen Regionen. Wenn abereine Prüfung ergebe, dass der Vogelzug zunehme, «müssen die örtlichenBehörden die Aufstallungspflicht wieder anordnen», sagte derParlamentarische Staatssekretär Peter Paziorek am Mittwoch demBayerischen Rundfunk. Das Risiko sei immer vorhanden etwa an Seen,die als Rastplatz für Wildvögel dienten.
Auf Rügen, wo das auch für Menschen gefährliche Virus H5N1 imFebruar bundesweit erstmals aufgetaucht war, muss wegen desbeginnenden Vogelzugs mehr Geflügel im Stall bleiben. Das gilt vorallem für Gebiete an den Boddengewässern. Bundesweit gilt diegenerelle Stallpflicht für Federvieh zunächst bis Ende Februar,ausnahmslos aber nur in der Nähe des Fundorts infizierter Tiere, anSeen und Feuchtgebieten sowie in Regionen mit viel Geflügel. In denübrigen Gebieten haben die Bundesländer großflächige Ausnahmenbeschlossen.
Das Agrarministerium rechnet mit einem Schaden in Millionenhöhevor allem bei kleineren Betrieben wegen der bisherigen Maßnahmengegen die Vogelgrippe in diesem Jahr. Zuletzt war bei einem Schwanaus dem Dresdener Zoo das Virus H5N1 nachgewiesen worden. Es war dererste Vogelgrippefall seit knapp drei Monaten.



