Urteil zum Baurecht Urteil zum Baurecht: DDR-Schwarzbauten sind nach fünf Jahren legal
Weimar/dpa. - Die Weimarer Richter gaben mit ihrer Entscheidung der Klage eines Bauherrn aus Gotha statt. Ihm war 1977 eine Baugenehmigung für eine Gartenlaube erteilt worden. Er hatte das Gebäude aber größer gebaut als genehmigt und 1980 als Dauerwohnsitz bezogen. Um 1984 herum erweiterte er das Gebäude um einen nicht genehmigten Anbau. Die Bauaufsichtsbehörde in Gotha forderte ihn 1999 zum Abriss des Anbaus auf und untersagte ihm, in dem gesamten Gebäude dauerhaft zu wohnen.
Der 1. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes hob nun die Anweisungen der Bauaufsichtsbehörde auf. Grundlage war nach Gerichtsangaben Paragraf 11 Absatz 3 der DDR-Verordnung über Bevölkerungsbauwerke vom 8. November 1984, der eine Verjährungsregelung darstelle. Betroffene sind nach dieser fünfjährigen Verjährungsfrist auch durch bundesdeutsches Recht geschützt und brauchen die Schwarzbauten nicht abzureißen.
Dieses Urteil ist den Angaben zufolge für alle ostdeutschen Bundesländer von Bedeutung, doch außer in Thüringen juristisch nicht bindend. Die schriftliche Urteilsbegründung wird erst in einigen Wochen erwartet. Das Urteil ist noch anfechtbar.