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Unterhalt Unterhalt: Vorschuss für Alleinerziehende soll ausgeweitet werden

Von Melanie Reinsch 16.11.2016, 14:58

Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder von Alleinerziehenden beschlossen. Danach soll der Vorschuss künftig bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden und die Höchstbezugsdauer abgeschafft werden. Bislang wurde dieser nur bis zum zwölften Lebensjahr und für maximal für sechs Jahre gezahlt. Alleinerziehende erhalten den Vorschuss, wenn der Vater oder die Mutter keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann.

Staat will sich Vorschuss zurückholen

„Es ist wichtig, dass wir alleinerziehende Mütter und Väter, die jeden Tag Großes stemmen, nämlich Kinder alleine großzuziehen, besser unterstützen“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Es sei ein wichtiges Signal, dass der Staat sie nicht im Stich lasse. Gleichzeitig sei es auch ein Signal an die Unterhaltspflichtigen. „Kein Vater und auch keine Mutter hat das Recht, sich um den Unterhalt für die Kinder zu drücken. Wir als Staat springen ein, aber wir wollen den Vorschuss auch zurückholen“, erklärte Schwesig.

Bislang beziehen 460.000 Kinder von Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss. Mit der neuen Regelung kommen weitere 260.000 Kinder dazu. Dadurch würden Bund und Kommunen Geld sparen, denn Betroffene würden aus Sozialleistungen herausgenommen. Allerdings kommen rund 530 Millionen Euro Mehrkosten auf die Länder zu. Über die Finanzierung müssen sich Bund und Länder noch einigen.

Der Bund hat angeboten, auf seinen Teil der Einnahmen zu verzichten, die dadurch entstehen, dass Gelder von den säumigen Unterhaltspflichtigen eingetrieben werden. „Wir müssen gemeinsam an einem Strang ziehen: Städte und Gemeinden, Länder und Bund, um Kinderarmut zu bekämpfen“, sagte Schwesig weiter. Während einer Übergangsfrist sollten Kommunen die Verbesserungen nur für diejenigen umsetzen, die keine Sozialhilfe bezögen. Für Sozialleistungsempfänger solle während dieser Zeit das Jobcenter zuständig sein, sagte die Familienministerin.

Kommunen wollen Ausweitung verschieben

Kommunen hatten die Bundesregierung aufgefordert, die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses um ein halbes Jahr zu verschieben. Die Änderungen sei weder personell noch organisatorisch so kurzfristig umsetzbar, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, der Passauer Neuen Presse.

Mit der Reform sieht die Union ihre „familienpolitische Kernforderung“ erfüllt. „Wichtig ist für uns aber auch eine solide Finanzierung dieses Vorhabens. Dazu muss es eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern geben“, sagte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marcus Weinberg, dieser Zeitung. Finanziert werde der Unterhaltsvorschuss bislang zu zwei Drittel von den Ländern und nur zu einem Drittel vom Bund. „Die nun zusätzlich entstehenden Kosten, die im hohen dreistelligen Millionenbereich liegen, kann der Bund nicht allein übernehmen“, sagte er. Schließlich seien die Kommunen und Länder auch dafür zuständig, den gezahlten Unterhaltsvorschuss von dem säumigen Elternteil zurückzuholen. „Familienministerin Schwesig steht jetzt in der Verantwortung, mit den Ländern rasch eine gerechte Finanzierungsvereinbarung auszuhandeln“, betonte er.

Auch Franziska Brantner, kinder- und familienpolitische Sprecherin der Grünen, sieht die Finanzierungsfrage noch nicht beantwortet. „Ohne eine konkrete Lösung wird das Gesetz nicht im Januar 2017 umsetzbar sein, die Reform wird der Bundesregierung um die Ohren fliegen“, befürchtet sie. Die Kommunen hätten nicht die Mittel, um die Umstellung für alle Berechtigten umzusetzen. „Schon jetzt ist damit klar: Diese Reform greift zu kurz“, kritisierte die Grünen-Politikerin.

Über die Ausweitung muss nun noch Bundestag und Bundesrat entscheiden.