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Interview Ulrike Busch im Interview: "Diskussion um c2a7219a kann als Gegenreaktion angesehen werden"

Von Melanie Reinsch 26.06.2018, 12:57
  Ulrike Busch  
  Ulrike Busch   Verena Mörath

Warum wird die Debatte um das Werbungsverbot für Abtreibungen gerade jetzt geführt? Die Ärztin Kristina Hänel kann daran ja nicht allein schuld sein?

Ulrike Busch: Zum einen ist die Situation mit Kristina Hänel eine besondere. Viele Anzeigen wurden zuvor gar nicht verfolgt oder führten nicht zu Verurteilungen, insbesondere auch, weil Ärztinnen und Ärzte die Informationen von ihren Homepages nahmen und Ordnungstrafen zahlten. Hänel ist mutig, aus frauenpolitischen Gründen und weil sie in ihrer täglichen Arbeit erfahren hat, was die aktuelle Situation für die Frauen und auch für die Ärztinnen und Ärzte bedeutet. Dass das Thema jetzt so diskutiert wird, hängt aber auch damit zusammen, dass wir im Land einen rechtskonservativen Ruck erleben, auch zu sehen an der AfD, die das Recht auf den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft verbieten oder weiter einschränken will. Das beunruhigt viele, man ist sensibel. Die Diskussion um den §219a kann daher auch als Gegenreaktion angesehen werden. Es ist gut, dass das jetzt in der öffentlichen Debatte ist, weil das Thema in den vergangenen 20 Jahren kaum thematisiert wurde, beziehungsweise wenn, dann auf eine eher moralisierende Weise.

Wie viel Einfluss hat die gesellschaftliche Stimmung an der Entscheidung einer Frau?

Grundsätzlich sollte in einer Gesellschaft respektvoll mit der Entscheidung ungewollt schwangerer Frauen umgegangen werden. Wenn Frauen stigmatisiert werden, erschwert das den Entscheidungsprozess. Hier ist Deutschland wirklich kein Vorreiter. Es wird ihnen in vielerlei Hinsicht schwer gemacht. So berichten Frauen von Abwertungen seitens des medizinischen Personals. Basal ist: Die Tatsache, dass der Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft als ‚Straftat gegen das Leben‘ im Strafgesetzbuch geregelt ist, ist – auch wenn Ausnahmen definiert sind - eine starke juristische Sanktion und zugleich Ausdruck einer gesellschaftlichen Missbilligung. Das entspricht nicht einer modernen Gesellschaft im 21. Jahrhundert. Wenn ungewollte Schwangerschaften wirksam verhindert oder reduziert werden sollen, sollte Verhütung Bestandteil der Leistungen der Krankenkassen sein. Das wäre konsequent und vermutlich wirksamer als eine ebenso im Strafgesetzbuch verankerte Pflichtberatung.

Sie halten die Pflichtberatung für sinnlos?

Eine zielorientierte Pflichtberatung widerspricht den Grundsätzen professioneller Beratung. Die Frauen treffen die Entscheidung für oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft zudem in aller Regel mit sich selbst, mit ihrem Partner oder ihren nächsten Angehörigen. Die meisten haben ihre Entscheidung längst getroffen, wenn sie in die Pflichtberatung gehen. Das sind erwachsene Frauen, die schon viele Entscheidungen in ihrem Leben getroffen haben und in der Lage sind, auch diese besondere Situation für sich abzuwägen. Es ist einmalig in Deutschland, dass eine zielorientierte Pflichtberatung vorgeschrieben ist für einen Vorgang, der im Strafgesetzbuch geregelt ist. Die Pflichtberatung kann sogar kontraproduktiv sein, wie Interviews mit Frauen zeigen. Dann verhalten sich Frauen so, wie sie glauben, dass es erwartet wird, damit sie den Schein bekommen. Im Zweifel verschweigen sie sogar wirkliche Probleme, die sie in einer offenen Beratungssituation besprechen würden. Wie auch immer – die Pflichtberatung hat Besonderheiten, die in ihrer Konstruktion begründet sind und mit der Frauen und Beraterinnen gelernt haben umzugehen. Ich plädiere für umfassende freiwillige Beratungsangebote.

Oft wird argumentiert, dass Reformen bezüglich von Abtreibungen zu einer Bagatellisierung führen könnten. Auch in der DDR schnellten damals die Zahlen nach oben, als Abtreibungen legal wurden.

Es ist richtig, dass die Zahlen 1973 sehr hoch waren. 113 000 Abbrüche – das ist viel für die kleine DDR. Plötzlich hatten die Frauen die Möglichkeit dazu. Zwar gab es auch in der DDR schon die Pille, aber gerade erst ein paar Jahre. Daher ist es verständlich, dass die Zahlen zunächst nach oben schnellten. Sie gingen danach aber jährlich – und zwar eindrucksvoll – nach unten. Bis Ende der 80er waren es noch etwa 77 000 jährlich. Das sind zwar mehr als zur gleichen Zeit in der BRD berichtet, wobei es hier keine zuverlässige offizielle Statistik gab. Aber Schätzungen zu Folge sollen die Zahlen in der DDR nur moderat höher gewesen sein, auch wenn man berücksichtigt, dass viele Frauen aus der BRD den Abbruch in anderen Ländern, insbesondere den Niederlanden, vornehmen ließen - und dies in großer Zahl. Das belegen Statistiken. Ich mahne ohnehin vor einfachen Schlüssen nach dem Motto: Niedrige Abbruchzahlen sind gut, höhere schlecht. Niedrige Abbruchzahlen können für ein rigides Klima stehen, dass es Frauen schwer macht, eine Abtreibung vornehmen zu lassen.

Vor allem in ländlichen Regionen wird es Frauen schwer gemacht…

Die Versorgungssituation im Land ist sehr heterogen. Im ländlichen Raum gibt es zurzeit dramatische Leerstellen. In Passau gibt es zum Beispiel nur noch einen Arzt. Der ist über 70 Jahre und traut sich nicht aufzuhören. Dort dürfen die Beratungsstellen nicht mal Auskunft darüber geben, welcher Arzt einen Abbruch durchführt. Beraterinnen aus Fulda verweisen Frauen nach Würzburg oder Frankfurt. Dabei ist der Staat sogar gesetzlich verpflichtet, für ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zu sorgen. Es scheitert aber bereits an einer zuverlässigen Überprüfung der Versorgungssituation, erst recht an entsprechenden Konzepten zu ihrer Sicherung.

Kann eine Abtreibung auch eine Entscheidung FÜR etwas sein?

Ja, ein Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft ist auch eine Entscheidung für etwas. Frauen und Paare haben eigene Vorstellungen vom Leben oder der Partnerschaft. Die Frage des richtigen Zeitpunktes ist heute sehr bedeutsam, insbesondere in unserer heutigen Welt, die gekennzeichnet ist vom Streben nach Kalkulierbarkeit des Lebens, Verantwortlichkeit, nach der Lebbarkeit der eigenen Lebenskonzepte. Eine Frau ist rund 35 Jahre fruchtbar. Verhütung kann versagen, dafür gibt es vielfältige Gründe. Damit besteht zwangsläufig die Möglichkeit einer ungeplanten und gegebenenfalls auch ungewollten Schwangerschaft. Es geht hier ganz bestimmt nicht um den nächsten Urlaub, den man genießen möchte. Es wird gern behauptet, dass es sich Frauen zu leicht machen. Das ist nicht der Fall. Der Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft ist für jede Frau eine sehr besondere Situation und ein hochemotionaler Prozess.

…. der aber auch Auslöser für ein Trauma sein kann.´

Nur in sehr seltenen Fällen, so wenn es schon vorher Instabilitäten gab, zum Beispiel durch eine partnerschaftliche Krise, andere bereits bestehende ungelöste Konfliktsituationen oder eben durch Stigmatisierungserfahrungen. In aller Regel integrieren Frauen einen Abbruch gut in ihr Leben. Wenn eine Frau während der Entscheidungsphase oder auch nach einem Abbruch traurig ist, ist das Bestandteil ihrer Auseinandersetzung damit, jetzt diese Möglichkeit in ihrem Leben nicht zu leben, aber das ist kein Post-Abortion-Syndrom. Das ist eine Erfindung der Abtreibungsgegner, die eher zur Verunsicherung von Frauen beiträgt. Wenn es so wäre, dann hätten wir jedes Jahr 10 000 neue Frauen mit einer psychischen Erkrankung. Haben wir aber nicht. Am wichtigsten für eine positive Verarbeitung eines Schwangerschaftsabbruchs sind eine klare Entscheidung, adäquate medizinische und psychosoziale Unterstützungen und respektvolle gesellschaftliche Bedingungen.

Das Gespräch führte Melanie Reinsch

Vita

Prof. Dr. Ulrike Busch (1952) – von 2003 bis zur Emeritierung im April 2018 Professorin für Familienplanung an der Hochschule Merseburg. Arbeitsschwerpunkte: Teenagerschwangerschaften, vertrauliche Geburt, Frühe Hilfen und Schwangerschaftsberatung, ungewollte Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch. Zuvor Beraterin und fachliche Leitung des Familienplanungszentrums Berlins. Langjährig beim pro familia - Bundesverband sowie Landesverband Berlin ehrenamtlich aktiv.