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Terrorismus Terrorismus: Beugehaft für Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt

Von Norbert Demuth 03.01.2008, 16:40
Die Bildkombo zeigt die einstigen RAF-Topterroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar (M.) im Stuttgarter Oberlandesgericht und Knut Folkerts zu Prozeßbeginn in Stuttgart-Stammheim. (Foto: dpa)
Die Bildkombo zeigt die einstigen RAF-Topterroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar (M.) im Stuttgarter Oberlandesgericht und Knut Folkerts zu Prozeßbeginn in Stuttgart-Stammheim. (Foto: dpa) dpa

Karlsruhe/dpa. - Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs(BGH) hat Beugehaft gegen drei frühere RAF-Mitglieder angeordnet. DieEx-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhauptsollen damit zu Zeugenaussagen in zwei Ermittlungsverfahren derBundesanwaltschaft gezwungen werden, wie eine Sprecherin derBundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe sagte. Es gehe um denMordanschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Bubackund den versuchten Raketenwerferanschlag auf das Gebäude derBundesanwaltschaft im Jahr 1977.

Die drei Betroffenen hätten bei einer Zeugenvernehmung durch einenVertreter der Bundesanwaltschaft die Angaben verweigert, sagte dieSprecherin. Ihnen stehe aber kein umfassendesAuskunftsverweigerungsrecht zu. Es sei jedoch davon auszugehen, dassKlar, Folkerts und Mohnhaupt Beschwerde gegen die Beschlüsse desErmittlungsrichters einlegten. Deshalb sei die Vollziehung derBeschlüsse «zunächst ausgesetzt«. Beugehaft kann bis zu sechs Monatedauern. Der Anwalt Klars, Heinz-Jürgen Schneider, kündigte bereits amAbend an, er werde Beschwerde gegen den Beschluss desErmittlungsrichters einlegen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßte dieBeugehaft-Anordnung. Dies zeige, dass die Strafverfolgungsorgane nachwie vor alles ihnen Mögliche täten, um den Mord an Bubackaufzuklären. »Das ist ihre Pflicht, und sie nützen dazu jedesMittel«, sagte Schäuble. »Das zeigt übrigens auch, das mancheAufregungen in den zurückliegenden Begnadigungsdiskussionenvielleicht doch ein bisschen überzogen waren«, fügte Schäuble hinzu.

Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts,reagierte hingegen zurückhaltend auf die Anordnung. Schon bislang seiman sehr skeptisch gewesen, was Aussagen von ehemaligen Terroristenangehe. »Und wenn man solche Aussagen nun unter dem Druck derBeugehaft erzielt, wird man noch skeptischer sein«, sagte Buback. Erbegrüße aber, dass in den Fall »Bewegung gekommen« sei. Er habeinzwischen den Eindruck, dass die Bundesanwaltschaft sich ernsthaftum eine Aufklärung bemühe.

Der BGH-Ermittlungsrichter setzte gegen Klar, Folkerts undMohnhaupt zudem ein Ordnungsgeld wegen Aussageverweigerung fest. Fürden Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, werde»Ordnungshaft« verhängt, hieß es.

Bislang ist unbekannt, wer Buback und seine zwei Begleiter am 7.April 1977 erschossen hat. Nach den bisherigen Urteilen in dem Fallwaren Klar, Folkerts und Günter Sonnenberg unmittelbar sowieMohnhaupt als Planerin an dem Attentat in Karlsruhe beteiligt. DieBundesanwaltschaft ermittelt seit April 2007 gegen das ehemaligeRAF-Mitglied Stefan Wisniewski wegen des Buback-Mordes. Die Ermittlerverdächtigen Wisniewski, der Todesschütze gewesen zu sein. Auch beimversuchten Raketenwerferanschlag auf das Gebäude derBundesanwaltschaft am 25. August 1977 hat die Bundesanwaltschaft denVerdacht, dass Wisniewski beteiligt war.

Im Falle von Klar, Folkerts und Mohnhaupt folgte derBGH-Ermittlungsrichter mit der Beugehaft-Anordnung nun dem Antrag derBundesanwaltschaft, nicht aber im Fall von Sonnenberg. Zur Begründunghieß es, Sonnenberg würde sich durch Angaben zur Sache «der Gefahreiner Verfolgung» wegen des Buback-Mordes aussetzen. Eindiesbezügliches früheres Ermittlungsverfahren gegen ihn wareingestellt worden. Die Bundesanwaltschaft betonte, dass dies jedoch«kein Verfahrenshindernis» wäre, so dass eine Wiederaufnahme derErmittlungen nicht ausgeschlossen sei.