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Auskunftsrecht Telekom, Otto, Adidas, Zalando: Wie das Entgeltgleichheitsgesetz in Unternehmen wirkt

Von Melanie Reinsch 08.03.2018, 10:37
Gerade unter den Topverdienern sind nur wenige Frauen zu finden.
Gerade unter den Topverdienern sind nur wenige Frauen zu finden. dpa

Berlin - Über Geld spricht man nicht. Oder besser gesagt: Über Geld sprach man nicht. Denn seit Anfang  Januar 2018 ist das anders. Seitdem können Frauen und Männer erfahren, was die Kollegen des anderen Geschlechts in einer vergleichbaren Position verdienen und sich erklären lassen, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Es hat vor allem ein Ziel: Mehr Transparenz bei den Löhnen schaffen und damit  das Lohnungleichgewicht zwischen Männern und Frauen verringern. Soweit jedenfalls war das Gesetz gedacht. 

Das  Entgeltgleichheitsgesetz ist eigentlich schon seit Juli 2017 in Kraft. Das Instrument, das es ermöglicht, dieses Auskunftsrecht in Anspruch zu nehmen, gilt aber erst seit zwei Monaten.

Gesetz gilt nur für Unternehmen ab 200 Mitarbeitern

Umstritten ist das Gesetz bis heute. Kritiker hatten stets moniert, dass es nicht dort greife, wo es eigentlich benötigt werde. Familienministerin Katarina Barley (SPD) hatte das Gesetz stets verteidigt. Denn das Auskunftsrecht, das den Kern dieses Gesetzes bildet, gilt nur für Firmen ab einer Mitarbeiterzahl ab 200.

Die Union wollte das Gesetz sogar  erst ab einer Mitarbeiterzahl ab 500. So wie es jetzt existiert, ist es ein Kompromiss aus der vorigen GroKo-Zeit. Die damalige Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) wollte dieses Recht für Unternehmen ab sechs Mitarbeitern einführen.  Immerhin erreicht es nun 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer.

„Das neue Gesetz wirkt für viel zu wenige Frauen“

Ein Großteil der Frauen arbeitet jedoch in kleinen oder mittelständischen Unternehmen, in denen kein Tariflohn gezahlt wird und wo das Gesetz eigentlich benötigt würde. „Das neue Gesetz wirkt für viel zu wenige Frauen. Zwei Drittel der Frauen in diesem Land arbeiten in kleineren Betrieben. Sie kann die Bundesregierung nicht im Regen stehen lassen“, sagte Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen, dieser Zeitung. Sie fordert die neue Bundesregierung auf, das Gesetz nachzubessern und es auch auf Betriebe mit unter 200 Mitarbeitern einzuführen. „Statt wirklich etwas zu tun ist die Bundesregierung schwer damit beschäftigt, sich selbst für ein wirkungsloses Entgelttransparenzgesetz zu loben“, kritisierte Schauws weiter.  Am Equal Pay Gap Tag werde die Lohnlücke von 20 Prozent regemäßig angemahnt, konsequente Maßnahmen gebe es jedoch nicht, um mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen, so die Grünen-Politikerin.

Ist das Lohngleichheitsgesetz jetzt ein zahnloser Tiger und nur Symbolpolitik? Oder wird es wider Erwarten doch genutzt?

Große Unternehmen bestätigen Anfragen

„Wir haben seit Anfang des Jahres rund 50 Auskunftsersuchen bekommen. Und zwar von Frauen und Männern“, sagte dazu Peter Kespohl, Sprecher der Deutschen Telekom.  Bisher lägen aber noch keine Ergebnisse vor. Man habe sich seit vergangenen Sommer auf das Gesetz vorbereitet. Da die Telekom nach Tarif zahle, sei es aber schon spannend zu sehen, wie viele Anfragen nun eingingen. Bei einigen Stellen gebe es dann schon einen gewissen „Spielraum“, sagte Kespohl weiter. Die Telekom beschäftigt derzeit rund 120 000 Beschäftigte in Deutschland.

Auch beim Versandhändler Otto, der zum Ende des Jahres knapp 6000 Mitarbeiter beschäftigte, sind 15 Anfragen eingegangen, erklärte ein Unternehmenssprecher. Die Anfragen werden im Austausch zwischen Betriebsrat und Personalabteilung nun bearbeitet.

Bei Adidas (60 000 Mitarbeiter) gab es „bisher nur wenige Anfragen“, beim Medizintechnik- und Gesundheitsunternehmen Fresenius (80 000 Angestellte in Deutschland) gab es auf Nachfrage keine Auskunftsansprüche.

Keine Rückmeldung zu kleineren Unternehmen

Onlinehändler Zalando beschäftigt 15 000 Arbeitnehmer und teilt mit, dass ein „minimaler Anteil“ davon einen Auskunftsantrag gestellt habe. Aldi Süd verzeichnet nach eigener Aussage bisher keine Nachfragen. Die Unternehmensgruppe zahle „einheitliche und gleiche Gehälter“, was den mehr als 43 000 Mitarbeitern in der Regel bekannt sei. Mit ähnlicher Begründung meldet auch Ryan Air null Anfragen. Viele Unternehmen – darunter auch Bosch und Amazon - geben nicht an, ob und wie viele Mitarbeiter einen Gehaltsvergleich angefordert haben. Sie verweisen auf „unternehmenspolitische Gründe“, die Vertraulichkeit von Daten oder erklären, dass sie die Zahlen gar nicht gesammelt erfassen.

Bezeichnend ist, dass auf die Anfragen fast ausschließlich die großen Unternehmen Rückmeldung gaben. Die Unternehmen mit mehreren Hundert Mitarbeitern – also die, die oftmals keinen Tariflohn zahlen – meldeten sich entweder gar  nicht zurück oder verwiesen darauf, dass solche Informationen zu „zu internen Vertragsangelegenheiten“ gehörten.  (mit ann)